Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-03-13
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Der Ständerat hat soeben glasklar Position bezogen und lehnt es ab, das ausgehandelte Rahmenabkommen bedingungslos zu schreddern. Ich bin sehr froh um die Klarheit des Votums.
Die vorliegende Interpellation geht von einer ganz anderen Prämisse aus. Es geht darum, zu wissen, was die Kosten einer Verzögerung beim Rahmenabkommen und einer schleichenden Erosion des bilateralen Weges sind. Nur so können wir nämlich en connaissance de cause über das weitere Vorgehen entscheiden.
Erlauben Sie mir einleitend, mit einem Augenzwinkern eine kurze Vorbemerkung zu formulieren. Die aktuellen Diskussionen um das Rahmenabkommen erinnern mich ein wenig an den Berner Dichter Kurt Marti, der einmal schrieb: "Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge." Alle sind am Abtasten, und niemand ist bereit, mutig vorwärtszugehen und zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.
"Ja, aber" ist die Devise vieler; ein unbedingtes Ja gibt es nicht, dafür kennen gewisse Gruppierungen ein unbedingtes Nein. Eine verantwortungsvolle Politik muss sich aber im Abwägen der Vor- und Nachteile üben, wie das unser Aussenminister vorhin bereits dargelegt hat, denn wir wissen es alle: Die Aussenpolitik und namentlich die Europapolitik ist bei uns sehr klar in der Innenpolitik verankert; wenn die Massnahmen nicht ausgewogen sind, sind sie zum Scheitern verurteilt.
Die Antworten des Bundesrates auf meine Fragen tragen wichtige Informationen zur Entscheidfindung bei. Konkret geht es darum, zu wissen, welchen Preis wir bezahlen müssten, wenn wir auf eine Unterzeichnung vollends verzichten würden bzw. diese zu lange hinauszögerten. Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen. Die detaillierten Ausführungen sind im laufenden Entscheidungsprozess äusserst hilfreich und zeigen klar auf, welche negativen Auswirkungen eine schleichende Erosion des bilateralen Weges hätte.
Ausgehend von den Antworten des Bundesrates erlaube ich mir drei allgemeine Bemerkungen:
1.[NB]Der direkte Zugang zum europäischen Binnenmarkt ist für die Schweiz unersetzlich. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Der wirtschaftliche Wohlstand unseres Landes beruht zu einem wesentlichen Teil auf seiner Integration im europäischen Binnenmarkt. Die Schweiz ist keine Insel, sondern eines der wirtschaftlich am meisten mit der EU vernetzten Länder. Der Umfang des täglichen Warenaustauschs mit den EU-Ländern beläuft sich auf 1 Milliarde Franken. Die Erosion der bilateralen Verträge ist daher gleichbedeutend mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen und der langfristigen Erosion des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
2.[NB]Einschränkungen in der Forschungszusammenarbeit mit der EU drängen den schweizerischen Forschungs- und Innovationsstandort ins Abseits. Der bemerkenswerte Erfolg der Schweiz in den Bereichen Forschung und Innovation, die Exzellenz und weltweite Ausstrahlung unserer Hochschulen beruhen vor allem auf den internationalen Netzwerken, über die unser Land verfügt. Auch in Bezug auf diese Frage muss klar festgehalten werden: Zur europäischen Forschungszusammenarbeit gibt es keine gleichwertige Alternative. Wenn es uns nicht gelingt, diese fortzuführen, indem wir namentlich eine vollständige Teilnahme am Programm Horizon Europe erreichen, verliert die Schweiz an Attraktivität für Spitzenforscher und verringert ihr eigenes Innovationspotenzial in drastischer Weise. Sie gefährdet damit ohne Not ihre Position gerade in dem Bereich, der für den langfristigen Erfolg unseres Landes am entscheidendsten ist.
3.[NB]Die fortwährende Unsicherheit schadet dem Standort Schweiz. Seit der Abstimmung vom Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative ist das Verhältnis unseres Landes zu seinem wichtigsten Partner mit grossen Unsicherheiten behaftet. Unsicherheiten schaden dem Standort Schweiz, weil sie eine langfristige Planung verunmöglichen. Sie führen zum Aufschub von Investitionen und sind ein gewichtiges negatives Element im weltweiten Standortwettbewerb. Aus diesem Grund haben wir alles Interesse daran, die Beziehungen zur EU möglichst bald auf eine solide Grundlage zu stellen.
Zusammenfassend: Aufgrund der klaren Aussagen, die der Bundesrat in seiner Beantwortung der Interpellation macht, muss man eigentlich unweigerlich zum Schluss kommen, dass das Rahmenabkommen alternativlos ist. Allerdings halte ich es nicht für angebracht, dieses Wort zu gebrauchen, weil es einen Fatalismus suggeriert, der einem politischen, auf dem Abwägen von Vor- und Nachteilen beruhenden Entscheidungsprozess nicht gebührend gerecht würde.
Ich würde es also so formulieren: Stabile vertragliche Verhältnisse mit der EU auf der Grundlage eines ausgewogenen Rahmenabkommens sind eine Chance, die unser Land in seinem eigenen Interesse nutzen sollte. Sie sind eine Chance, weil sie unser Erfolgsmodell Schweiz stärken. Sie bewahren den direkten Marktzugang für unsere Exportindustrie; sie sorgen dafür, dass der Innovations- und Forschungsstandort Schweiz weiter zur weltweiten Spitze gehört und seine Attraktivität ausbauen kann. Sie schaffen im Verhältnis zu unserem wichtigsten Partner endlich die langfristige Planungssicherheit, auf die unsere Unternehmen angewiesen sind. Sie schützen uns dank des Streitschlichtungsverfahrens vor politischen Willkürentscheidungen.
Der Bundesrat beziffert die volkswirtschaftlichen Kosten eines Wegfalls der Bilateralen I auf 460 bis 630 Milliarden Franken, also ein "Jahreseinkommen" der Volkswirtschaft, über weniger als zwanzig Jahre hinweg. Angesichts dieses hohen Preises einer Nichtunterzeichnung bzw. einer Verzögerung scheint es mir wichtig zu sein, dass die wesentlichen Punkte, die uns Bauchschmerzen verursachen - also[NB]flankierende Massnahmen, Staatshilfen, Unionsbürgerrichtlinie -, in einem gemeinsamen, interpretierenden Dokument der Schweiz und der EU geregelt bzw. ausgeschlossen werden.
Ich drücke Ihnen, Herr Bundesrat Cassis, und uns die Daumen für einen baldigen und erfolgreichen Abschluss des Rahmenabkommens.