Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-03-13
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Es geht hier darum, dass gemäss bundesrätlicher Vorlage eine Beschwerde in Strafsachen gegen die Verurteilung wegen einer Übertretung bei einer Busse von bis zu 5000 Franken grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll. Mit dieser Limite von 5000 Franken will man erreichen, dass nicht alle Bagatellfälle ans Bundesgericht gelangen. Diese Einschränkung ist jedoch unbefriedigend. Denn ein Schuldspruch mit einer Busse kann für die Betroffenen zusätzliche Unannehmlichkeiten nach sich ziehen. Diese könnte die betroffene Person nicht mehr vor dem Bundesgericht geltend machen. Im Falle einer Verurteilung zu einer Busse müssen die Verfahrens- und oft auch die Anwaltskosten getragen werden, welche die Busse um ein Vielfaches übersteigen können. Die verurteilte Person zahlt dann Tausende Franken für bundesrechtswidrige Urteile der kantonalen Oberinstanzen, ohne das mit Beschwerde beim Bundesgericht korrigieren lassen zu können.
Bussen erscheinen zwar nicht im Strafregisterauszug, aber ein Urteil bei Strafsachen im Strassenverkehr wird in jedem Fall zur Prüfung eines Führerausweisentzugs durch das Strassenverkehrsamt führen. Für Personen, die als Lastwagenchauffeur oder Taxifahrer tätig sind, die berufsbedingt auf die Anreise mit dem Fahrzeug oder sonst auf das Auto angewiesen sind, kann eine Verurteilung zu einer Busse von bis zu 5000 Franken somit grosse berufliche Konsequenzen haben.
Zudem kann jemand, der eine Busse nicht bezahlt, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bestraft werden, was zu einem Freiheitsentzug führen kann. Aber auch Verstösse im Nebenstrafrecht, z. B. gegen das Arbeitsgesetz oder auch gegen das Umweltschutzgesetz, wären kaum mehr durch das Bundesgericht überprüfbar. Mit einer Limite bei 5000 Franken wäre die Rechtssicherheit in vielen Bereichen infrage gestellt.
Grundsätzlich wären wir für die Streichung, haben uns aber in der Kommissionsdebatte für den Kompromiss von 500 Franken entschieden und werden hier der Kommissionsmehrheit folgen. Zudem wird die grüne Fraktion den Einzelantrag Wasserfallen Flavia zu Artikel 79a unterstützen.