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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2019-03-13

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich mache da gerne eine Bemerkung aus Sicht der Kommission. Sie betrifft den neuen Artikel 79a. Dort will der Bundesrat festschreiben, welche Beschwerden, die sich ausschliesslich gegen den Entscheid über Zivilansprüche richten, ans Bundesgericht gelangen können. Bezugnehmend auf Artikel 74 legt er eine Grenze von 30[NB]000 Franken fest. Kollegin Wasserfallen möchte die Grenze auf 3000 Franken senken.

Die Kommission hatte während der Verhandlungen einen solchen Antrag schon einmal abgelehnt - wir haben in der Kommission also darüber gesprochen -, gab aber dann im Nachhinein der Verwaltung den Auftrag, beim Bundesgericht abzuklären, wie viele Fälle von einer solchen Senkung betroffen wären. Es war derselbe Brief wie bei den Bussen; wir haben die Abklärungen gemacht, aber etwas spät, wir geben das zu. In seinem Antwortschreiben spricht das Bundesgericht von zwölf Fällen im letzten Jahr. Bei zwei Fällen lagen die Zivilansprüche bei rund 10[NB]000 Franken. In allen anderen Fällen war entweder die Streitwertgrenze erreicht oder der Streitwert nirgends beziffert. Dies sind die Informationen aus Sicht der Kommission.