Naef Martin · Nationalrat · 2019-03-13
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Es geht hier für uns tatsächlich um die Pièce de Résistance des ganzen Entwurfes. Ich verzichte darauf, hier nochmals quasi technisch auszuführen, worum es geht. Ich denke, das haben Sie verstanden. Ich möchte aber immerhin zu bedenken geben, worum es wirklich geht und warum wir hier wirklich sorgfältig legiferieren sollten.
Es geht bei der Frage der subsidiären Verfassungsbeschwerde eigentlich um den Kern der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz verfassungsmässiger Rechte, vor allem den Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür. Wenn wir hier nun dem Teilziel der Entlastung - Kollege Aebischer hat das heute Morgen ausgeführt, es ist nicht das einzige Ziel dieser Revision, es ist ein Teilziel - nicht ganz gerecht werden, so dient es doch einem höher zu gewichtenden Ziel. Immer wenn jemand im Zusammenhang mit Rechtsschutz von Verwesentlichung oder Stärkung usw. spricht, dann muss man besonders genau hinschauen. Herr Schwander hat es heute Morgen in Bezug auf die Bussen schon gesagt: Was ist ein besonders bedeutender Fall, eine besonders wichtige Rechtsfrage? Wenn ich betroffen bin, ist es für mich immer ein besonders bedeutender Fall, eine besonders wichtige Rechtsfrage.
Es ist nicht eine Frage des Vertrauens gegenüber dem Bundesgericht, ob es dies in der Praxis dann richtig anwendet. Wir haben vollstes Vertrauen in das Bundesgericht. Ich habe aber Mühe, wenn man argumentiert, es seien ja nur acht Beschwerden gutgeheissen worden. Ja, immerhin acht Beschwerden wurden gutgeheissen in Fällen, wo der Staat willkürlich gehandelt hat. Wir können diese Geschichte nicht einfach nach Strassburg verschieben. Es geht nicht nur darum - das muss man sich auch mal überlegen! -, Beschwerden einzureichen, sondern auch darum, es in einem Fall machen zu können, in dem man sich staatlicher Willkür ausgesetzt sieht. Dies tun zu können ist der eigentliche Vertrauensbeweis in das Bundesgericht.
Ich bitte Sie darum, hier wirklich an der Möglichkeit der Beschwerde festzuhalten, wie das auch in der Vernehmlassung von vielen gewünscht worden ist und wie es der Bundesrat Ihnen vorschlägt.