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Engler Stefan · Ständerat · 2019-03-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich danke dafür, dass wir über die Motion und den Zweck dieser Motion diskutieren können. Dabei werden selbstverständlich auch die Bedenken und die Anregungen von Herrn Kollege Français mitberücksichtigt werden können. Ich weiss, dass Kollege Français ein Freund des Sports ist und dass es ihm nicht darum ging, die Motion als solche sabotieren zu wollen.

Meine Motion hat zum Zweck, den Wert getätigter Investitionen in Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung zu erhalten. Es genügt nicht, diese Infrastrukturen zusammen mit den Kantonen, Gemeinden, Sportverbänden und Privaten zu errichten. Es ist vielmehr notwendig, diese auch auf Dauer funktionstüchtig zu erhalten und sie auch erneuern zu können. Genau dieser Erneuerungs-, Unterhalts- und Betriebsaufwand bedeutet für viele Betreiberinnen dieser Infrastrukturen eine Aufgabe, die sie allein nicht bewältigen können.

Das Nationale Sportanlagenkonzept (Nasak) hat massgeblichen Anteil daran, dass die Schweiz flächendeckend und sportartübergreifend ausgezeichnete infrastrukturelle Voraussetzungen für den Leistungs- und Breitensport geschaffen hat. Gestützt auf Artikel 5 des Sportförderungsgesetzes [PAGE 156] und auf die Bestimmungen der Artikel 42 bis 45 der Sportförderungsverordnung hat das Parlament im Verlauf der vergangenen zwanzig Jahre 170 Millionen Franken dafür freigegeben. Mit einem Finanzierungsanteil von jeweils zwischen 5 und 25 Prozent bei einer Gesamtinvestitionssumme von 1,7 Milliarden Franken wurden und werden noch 105 solcher Projekte in unserem Land realisiert, wovon 30 nationale Sportverbände profitieren. Nationale Eishockeyzentren und Fussballzentren, nationale Schwimmsportzentren, das Hallen-Velodrom in Grenchen und eine Vielzahl von Schneesportzentren - um nur einige solcher Sportanlagen zu nennen - decken also ein breites Bedürfnis des Sports und damit auch unserer Bevölkerung ab, sei es im Bereich des Leistungssports oder auch des Breitensports.

Einmal erstellt, werden diese Anlagen in ganz unterschiedlichen Organisationsformen betrieben: Der Bund betreibt sie selber, die Sportverbände betreiben solche Anlagen, Sportvereine betreiben sie oder gar private Betreibergesellschaften; sie werden auch in Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und Privaten betrieben.

Ich kann nicht in der ganzen Breite beurteilen, welche Sportanlagen eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Ich habe nicht die Bergbahnen und Unternehmungen im Auge, die mitfinanziert werden sollen, nur weil ein Teil ihrer Anlagen aus Nasak-Geldern mitfinanziert worden ist. Ich habe Anlagen im Auge, die von ihrem Potenzial her nicht in der Lage sind, den Betrieb eigenwirtschaftlich aus Benützungsgebühren der Sportverbände oder aus Benützungsgebühren der Verursacher sicherzustellen. Mir geht es um diese Anlagen, die nicht ein grosses Publikumsinteresse erwarten können und bei denen die Sportverbände, allein indem sie dort ihre Trainings und Wettkämpfe durchführen, den Betrieb auch nicht auf Dauer finanzieren können.

Entsprechend hat sich auch Swiss Olympic bei uns gemeldet und in der Stellungnahme zu dieser Motion ausgeführt, dass ein Impuls für eine stärkere Frequentierung der Nasak-Anlagen durch Schweizer Top- und Nachwuchsathleten sinnvoll und wichtig wäre. Swiss Olympic betont auch, dass bei Anlagen mit stark eingeschränktem Potenzial eine Förderung der Nutzung wichtig sein kann, um die Nasak-Investitionen des Bundes überhaupt längerfristig schützen zu können.

An diesen Punkt knüpft die Motion an, nämlich daran, nicht das Risiko eingehen zu wollen, dass teure Infrastrukturen des Sports mehr und mehr ihre Zweckbestimmung verlieren, weil der Betrieb nicht sichergestellt werden kann. Die Motion ist so offen gehalten, dass im Rahmen der Umsetzung der Ausführungsgesetzgebung - sei es im Gesetz, sofern das notwendig ist, aber sicher in der Verordnung - die Kriterien dieser Förderung noch zu definieren sind. Es wird dabei um den Anwendungsbereich gehen, um die mögliche Höhe dieser Finanzhilfen, aber auch um die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, wie etwa der Umfang der Eigenwirtschaftlichkeit und die zu erbringenden Leistungen der Kantone und der Gemeinden oder der Sportverbände selber. Ich könnte mir auch vorstellen, dass über Leistungsverträge die Voraussetzungen definiert werden, die eingehalten werden müssen, damit eine Anlage in den Genuss von Betriebsmitteln kommt. Es ist auch nicht so, dass jede Nasak-Anlage die Hilfe beanspruchen wird oder auch beanspruchen will; das soll den Anlagenbetreibern denn auch offenbleiben.

Wir müssen ein Interesse daran haben, unseren Spitzensportlern, aber auch dem Breitensport und dem Sport von Kindern und Jugendlichen attraktive Anlagen zur Verfügung stellen zu können. Ich spreche jetzt nicht nur von Schneesportanlagen; im Mittelland geht es vor allem auch um Schwimmzentren und andere Anlagen, die viel Publikum anziehen.

Nebst diesen sportspezifischen Argumenten haben die Nasak-Anlagen auch eine hohe Relevanz für die Durchführung von sportlichen Grossveranstaltungen. Diese wiederum haben erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen auf die Regionen. Insoweit entsprechen diese nationalen Sportanlagen durchaus auch einem wichtigen Element in der Standortpolitik unseres Landes. Gerade im Berggebiet sind sie der Anknüpfungspunkt für touristische Aktivitäten, aber auch für das Gewerbe als Zulieferer generell.

Schliesslich haben wir auch eine Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Mittel, die das Parlament gesprochen hat und die investiert wurden, auch geschützt werden, indem die Infrastrukturen genutzt werden. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das dort, wo es nötig ist, auch mit Finanzhilfen ermöglichen; ich bin aber nicht der Meinung, dass Anlagenbetreiber, die diese Nutzung eigenwirtschaftlich finanzieren können, als Mitnahmeeffekt auch noch Mittel des Bundes für den Betrieb erhalten sollen.

Letztlich geht es darum, auch eine Gleichstellung zwischen den Sportanlagen von nationaler Bedeutung selber zu erreichen. Es gibt Sportanlagen von nationaler Bedeutung, die der Bund selber betreibt - sei es in Magglingen, Tenero oder wo auch immer -, dann gibt es Sportanlagen, die von den Sportverbänden geführt und betrieben werden. Diese erhalten über die Beiträge des Bundes auch die Mittel, um ihren Betrieb sicherzustellen. Aber die Betreiber der dritten Kategorie von Sportanlagen, der von Privaten oder von Vereinen oder in der Kombination von öffentlicher Hand und Privaten betriebenen Sportanlagen, lässt man etwas alleine. Diesen möchte ich mit dieser Motion helfen.

Ich möchte Sie bitten, diese Motion zu unterstützen. Wir werden dann im Rahmen der Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung die Möglichkeit erhalten, auch über die Details zu sprechen. Wenn Sie mich jetzt fragen, worin die Erwartung in finanzieller Hinsicht besteht, welche Mittel der Bund an den Betrieb solcher Anlagen in Zukunft leisten soll, so antworte ich, dass ich mir Beträge irgendwo in der Bandbreite zwischen 5 und 10 Prozent der Investitionen, die der Bund getätigt hat, vorstelle. Dann sind wir am Schluss irgendwo bei 20 Millionen Franken jährlich, die den Sportlerinnen und Sportlern, unserer Jugend, dem Breitensport und den Regionen zugutekommen sollen.