Lexipedia

Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-03-13

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13

Wortprotokoll

Wie mein Vorredner eben erwähnt hat, haben wir am 14. Dezember 2018 die Vorlage 18.020, "Berechnung des Beteiligungsabzugs bei 'Too big to fail'-Instrumenten", verabschiedet. Was war der Hintergrund jener Vorlage? Die Emission von [PAGE 300] "Too big to fail"-Instrumenten muss künftig nach Vorgaben der Finma zwingend aus der Konzernobergesellschaft in der Schweiz erfolgen. Die Mittel daraus müssen je nach Vorgabe an die eine oder die andere Tochter weitergegeben werden. Durch diese Kombination von Emission seitens der Konzernobergesellschaft und Weitergabe der Mittel resultiert rechnerisch ein tieferer Beteiligungsabzug auf Stufe Konzernobergesellschaft. Dieser tiefere Beteiligungsabzug führt zu einer höheren Gewinnsteuerbelastung. Das wollte der Bundesrat mit jener Vorlage 18.020 ändern. Das Ziel war, dass die Steuerbelastung grundsätzlich mit oder ohne "Too big to fail"-Instrumente gleich hoch bleibt.

In der Vernehmlassung zur Vorlage 18.020 machten unter Ziffer 1.3.3 der Botschaft zahlreiche Branchen, unter anderem die Versicherungsbranche, aber auch Vertreter anderer Branchen, den Hinweis, dass auch sie die Instrumente entsprechend nutzen möchten. Nicht nur die Bankenbranche wollte also dieses Instrument nutzen, sondern auch die Versicherungsbranche und andere Branchen. Es gab entsprechend in der Vorlage 18.020 in der Herbstsession des letzten Jahres eine Minderheit. Den Antrag dieser Minderheit lehnten Sie ab.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen nun aber mit der Motion 18.3718, "Berechnung des Beteiligungsabzugs (Verhinderung einer zusätzlichen Gewinnsteuerbelastung, die sich aus der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten ergibt)", folgendes Vorgehen: Der Bundesrat soll denselben Mechanismus, den wir mit der Schlussabstimmung in der Wintersession eingeführt haben, nun auf alle Branchen ausdehnen, wie das damals bereits in der Vernehmlassung gefordert wurde. Dies soll passieren, indem der Bundesrat beauftragt wird, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten an der Reformvorlage unverzüglich wieder aufgenommen werden. Die Kommission hat diese Motion mit diesem Auftrag im Verhältnis von 15 zu 10 Stimmen angenommen. Eine Minderheit Müller Leo beantragt die Ablehnung der Motion.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die mit 15 zu 10 Stimmen entschied, die Motion anzunehmen.