AB 242483
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diese Motion nicht anzunehmen. Wir sind hier im Bereich des Schengen-Rechts. Die neuen Grundrechtsbestimmungen der Schengen-Verordnung von 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache, der Frontex-Vereinbarung, sind direkt im schweizerischen Recht anwendbar. Es ist auch nicht so, dass wir hier mitsprechen können, sondern es ist in diesem Fall eine automatische Rechtsübernahme erfolgt, wie wir das im Schengen-Abkommen vereinbart haben. Dazu haben wir eigentlich nichts mehr zu sagen. Ich glaube auch nicht, dass die EU bereit wäre, das neben dem Europäischen Parlament noch mit der Schweiz zu verhandeln. Sie könnten da vielleicht eine Parallele ziehen zu der Problematik, die wir dann beim Rahmenabkommen haben und über die wir gerade diskutieren.
Damit ist eigentlich die Frontex-Verordnung von 2016 im schweizerischen Recht so verankert und wird so umgesetzt. Sie ist direkt anwendbar. Es ist damit nicht notwendig, sie noch zu übernehmen, weil im Schengen-Bereich dieser Automatismus erfolgt. Es sind im Übrigen in der Zwischenzeit, seit wir dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, gegen 250 automatische Rechtsübernahmen in grösserem und kleinerem Ausmass erfolgt. Zum Teil müssen wir Ihnen diese auch noch vorlegen. In dieser Verordnung ist insbesondere auch das Beschwerdeverfahren detailliert beschrieben und geregelt. Es ist hier also auch festgelegt, wie man sich beschweren kann. Das alles ist Bestandteil dieser Verordnung, die die Schweiz übernimmt und im schweizerischen Recht automatisch anwenden kann oder anwenden muss.
In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Frontex an den Aussengrenzen haben wir eine Verordnung, die dann jeweils auch Ihnen zugestellt wird; sie wurde zuletzt 2009 überarbeitet. Diese Verordnung regelt die Zusammenarbeit mit Frontex in Bezug auf personelle Fragen, die Unterstützung der Frontex-Behörden durch das Grenzwachtkorps. Das ist etwas, das wir Ihnen dann unterbreiten. Hier gibt es keinen zwingenden Automatismus, hier können wir uns entsprechend einbringen. Im Moment läuft hier eine Diskussion. Sie haben das wahrscheinlich den Medien entnommen. Die Europäische Union will die Frontex-Truppen aufstocken, um die Aussengrenzen weiter zu schützen. Hier stehen wir in Diskussionen, mit wie viel Personal sich das schweizerische Grenzwachtkorps beteiligen soll.
Zusammengefasst gesagt: Das, was die Motion fordert, ist eigentlich bereits im schweizerischen Recht anwendbar. Dort, wo wir in Zusammenhang mit dem Personal- und Ressourceneinsatz diskutieren, muss das dann wieder in der Verordnung festgeschrieben werden. Der Wunsch, dass wir hier mit der EU in einen Dialog gehen, damit Sie darüber entscheiden [PAGE 314] können, ist wohl so kaum umsetzbar, weil dieser Automatismus besteht.
Ich fasse zusammen: Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen, weil hier der Spielraum, der mit der Motion angestrebt wird, nicht besteht.