Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-03-13
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Der von der Mehrheit der WAK-NR eingereichte Motionstext verlangt, dass die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um die Identifikationsschwelle für Bargeldtransaktionen mit Finma-regulierten Finanzinstituten auf 25[NB]000 Franken zu belassen und nicht, wie von der Finma verlangt, auf 15[NB]000 Franken zu reduzieren.
Es ist wichtig, hier auch einige Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Senkung der Schwelle, von der in der Motion die Rede ist, die Kassageschäfte betrifft und nicht alle von einem Finanzintermediär vorgenommenen Bargeldtransaktionen. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Geldwäscherei haben diese beiden Begriffe unterschiedliche Bedeutungen. Kassageschäfte sind lediglich Bargeldgeschäfte, die nicht mit einer dauernden Geschäftsbeziehung verbunden sind. Sie betreffen demnach die sogenannte Laufkundschaft. Somit fallen, anders als Ihnen das die Sprecher der Kommissionsmehrheit suggeriert haben, weder Bareinzahlungen eines Bankkunden auf sein Konto noch das Abheben von Bargeld von einem Bankkonto unter die Definition der Kassageschäfte.
Die Senkung des Schwellenwerts betrifft in erster Linie inländische Überweisungen von 15[NB]000 bis 25[NB]000 Franken am Postschalter. Betroffen ist in der Folge nur ein sehr, sehr geringer Anteil aller Transaktionen im schweizerischen Zahlungsverkehrssystem. Es sind rund - bitte hören Sie zu - 0,012 Prozent, also ein absolut verschwindend kleiner Teil. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit wollten suggerieren, dass praktisch alle hier im Saal und auf der Tribüne betroffen wären. Dem ist nicht so.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der Schwellenwert namentlich für Banken und deshalb auch für die Überweisung am Postschalter nicht in der Geldwäschereiverordnung der Finma, sondern in der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken der Schweizerischen Bankiervereinigung geregelt ist. Empfohlen wird die ganze Übung eigentlich von der Financial Action Task Force, welche die internationalen Standards festlegt. Die Schweiz ist hier in Verruf geraten.
Seit wann gibt es eigentlich diese Diskussion rund um diese Schwellen? Diese Schwellen wurden 2003 als Folge der Attentate vom 11. September 2001 eingeführt. Die Schweiz ist auf einer grauen Liste. Der Finanzplatz Schweiz ist auch hier [PAGE 305] wiederum in Verruf geraten und wird bei der Kontrolle durch diese Task Force einschlägig gerügt, weil die Schweiz diesen Schwellenwert nicht angepasst hat. Das war der Anlass, aus dem die Finma diesen Schwellenwert von 25[NB]000 auf 15[NB]000 Franken senken wollte.
Das Rechnungsbeispiel, das Herr Lüscher hier gemacht hat, erzählt nur einen Teil der Wahrheit. Er hat eine Umrechnung von Euro in Franken gemacht. Er verschweigt aber dem Parlament, dass in den Vereinigten Staaten die Schwelle bei 10[NB]000 Dollar liegt, und beim heutigen Kurs sind das praktisch eins zu eins 10[NB]000 Schweizerfranken, also rund 5000 Franken weniger, als die Finma vorschlägt.
Warum kommt diese Task Force zur Überlegung und zur Schlussfolgerung, dass dieser Schwellenwert zentral ist? Gemäss allen Europol-Berichten, nach denen Frau Kiener Nellen hier gefragt hat, und gemäss allen einschlägigen Berichten zur Terrorismusbekämpfung ist eines der wirksamsten Mittel, genau diese Transaktionen zu überprüfen, damit die Quellen der Terrorismusfinanzierung zum Versiegen gebracht werden.
Das ist das Ziel der Übungsanlage, und wer nicht dieser Logik folgt, der folgt eigentlich der Logik, dass man den Terrorismus mit Worten bekämpfen will, indem man in der Schweiz Burkas verbietet. Wenn es aber darum geht, Hand anzulegen und diesen Terrorismus wirklich zu bekämpfen, was wir alle hoffentlich wollen - wenn internationale Studien belegen, dass das Problem die Finanzierung der terroristischen Organisationen ist -, dann versuchen die Rechten in diesem Saal, einen Pakt mit denjenigen zu schmieden, die das Rad der Zeit für den Finanzplatz zurückdrehen wollen.
Eine persönliche Schlussbemerkung auf die Frage von Herrn Thomas Aeschi: Es ist so, in Italien wird ab 3000 Euro ein Nachweis verlangt. Es funktioniert relativ gut, ich habe es selber am eigenen Beispiel durchführen müssen. Es ist also kein Hindernis.
Bitte unterstützen Sie die aktive Terrorismusbekämpfung. Wer hier dem Anliegen dieser Kommissionsmotion folgt, der finanziert den Terrorismus.