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Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-14

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-14

Wortprotokoll

Was verlangt diese Motion? Sie verlangt Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion. Sie verlangt die rechtlichen Grundlagen dafür, und sie verlangt eigentlich nichts anderes als das, was bis 2012 üblich war. Denn bis 2012 war es die FMH, welche die Einkommen der freien Ärzteschaft publizierte. 2015 wurde dann aber festgestellt, dass die rechtlichen Grundlagen im Bundesgesetz über den Datenschutz und im Medizinalberufegesetz für diese Publikation nicht ausreichen.

Ein weiterer Punkt: Es geht um die Verbesserung der Transparenz. Dafür setze sich auch die FMH ein, betonte der Präsident der FMH am 18. Januar dieses Jahres in der SGK-SR. Es brauche eine faktenbasierte Diskussion - ich kann ihn verstehen, nach all dem Bashing, das die Ärzteschaft in der letzten Zeit in den Medien erleben musste. Insbesondere hätten die Kantone im Bereich der Spitalplanungskriterien Massnahmen gegen Boni, die uns Prämienzahlenden viel kosten, und [PAGE 356] andere mengenbezogene Anreizsysteme, die uns Prämienzahlenden noch viel mehr kosten, zu ergreifen. Das sei ein erheblicher Faktor bei der Steigerung der Gesundheitskosten, wie er sagte. Zudem sei den grossen Unterschieden zwischen Grundversorgern und Spezialistinnen und Spezialisten nachzugehen und auch den Unterschieden von bis zu 30 Prozent zwischen Frauen und Männern im ärztlichen Beruf.

In der besagten Kommissionssitzung wurde gefragt: Warum sind die Einkommen von Neurochirurgen in den letzten fünf Jahren um 42 Prozent gestiegen, wie ist diese Zunahme zu erklären? Die Frage blieb unbeantwortet, denn, so der Bundesrat in der Fragestunde im März 2018, die medial diskutierten hohen Ärztelöhne beruhten auf Schätzungen, nicht auf systematischen Erhebungen.

Sind gewisse Ärztelöhne überhöht, oder sind sie es nicht? Mangels Transparenz lässt es sich nicht sagen. Doch aufgrund der Intransparenz lassen sich sehr trefflich Schlagzeilen auf dem Buckel dieses Berufs schreiben. Das schadet seinem Image, und das schadet dem Vertrauen in die Ärzteschaft.

Rund ein Viertel der leitenden Ärzte habe nebst dem festen Lohn noch einen Bonus, wenn es ihnen gelingt, mit Operationen Umsatz und Gewinn des Spitals zu steigern, so die Akademie Menschenmedizin. Doch solche Mengen- und Umsatzziele sind klassische Fehlanreize. Sie sind weder im Interesse der Patientinnen und Patienten noch im Interesse der Prämien- und Steuerzahlenden. Solche Entlöhnungssysteme sind ein Anreiz für medizinisch nicht notwendige Eingriffe, und sie generieren Kosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung.

Nur wenn Transparenz besteht, können die Kantone ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Darum verlangt Artikel 21 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes die Offenlegung des Entschädigungssystems und der Entschädigung der leitenden Organe. Es geht darum, das Gesetz zu erfüllen, die Wirtschaftlichkeit prüfen zu können, etwas, was wohl alle, welche hier im Saal die Höhe der Gesundheitskosten beklagen, unterstützen sollten.

Ich bitte Sie daher, diese Motion anzunehmen.

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