AB 242781
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-18
Wortprotokoll
Um die Motion 06.3540 umzusetzen, ist eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland nötig. Mit der Revision von 2010 wurde eine auf fünf Jahre befristete Lösung zugunsten der betroffenen Personen vereinbart.
Verhandlungen für eine umfassende Revision des Doppelbesteuerungsabkommens einschliesslich einer dauerhaften Lösung im Sinne des in der Schweiz ansässigen Flugpersonals sind seit 2014 im Gange. Die Schweiz hat die entsprechende Forderung in die Verhandlungen eingebracht. Diese wurde von der deutschen Seite aber bislang klar abgelehnt. Als Grund dafür gibt Deutschland an, dass die geforderte Änderung nicht der deutschen Politik in diesem Bereich entspreche und dass bereits die 2010 gefundene befristete Lösung eine einmal gewährte, aussergewöhnliche Kulanz gewesen sei.
Ob sich Deutschland zu der nachgesuchten Lösung bewegen lässt, kann nicht abgeschätzt werden. Die seit 2014 laufende Verhandlung zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens ist aber auch aus anderen Gründen noch nicht abgeschlossen. Die Frage der Diskriminierung hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 29. Juli 2013, "Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals. Bericht in Erfüllung des Postulates 06.3570 von Nationalrat Hans Kaufmann vom 5. Oktober 2006", geprüft. Er ist im Bericht zum Schluss gekommen, dass keine Benachteiligung des Flugpersonals vorliegt.