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Hösli Werner · Ständerat · 2019-03-18

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-18

Wortprotokoll

Die hier zur Diskussion stehende Motion Dittli 17.3133, "Gebührende Berücksichtigung des naturnahen Tourismus in Jagdbanngebieten", wurde von Kollege Josef Dittli am 15. März 2017 eingereicht. Der Motionär verlangt eine Revision von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete, welche die erlaubten Schneesportrouten nicht nur aufgrund der Karten des Bundesamtes für Landestopografie, sondern neu auch aufgrund der Führerliteratur des SAC, Stand 1. Januar 2012, vorsehen solle.

Mit Stellungnahme vom 10. Mai 2017 beantragte der Bundesrat Ablehnung der Motion. Er begründete dies hauptsächlich mit der Tatsache, dass es im Verlaufe der 1990er Jahre zu einer starken Breitenentwicklung im Bereich der klassischen Bergsportarten kam. Dies hatte auch Auswirkungen auf den SAC-Routenführer, welcher zunehmend Routenvarianten beschrieb, die den kantonalen Jagdverwaltungen nicht zur Überprüfung der Wildtierverträglichkeit vorgelegt wurden. Aufgrund dieser Situation revidierte der Bundesrat 2012 die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete analog der Regelung für die Wildruhezonen.

In der Ständeratsdebatte vom 15. Juni 2017 wurde die Motion erstmals diskutiert. Dabei zeigte sich, dass im SAC, welcher ja nicht grundsätzlich Gegner einer intakten Natur ist, und auch im Ständerat ein grosses Unbehagen über diese Verordnungsrevision vom 15. Juli 2012 durch den Bundesrat bestand, dies vor allem deshalb, weil die Balance zwischen Schutz und Nutzen in der Praxis bis dahin noch nicht gefunden worden war. Auf Empfehlung der damaligen Bundespräsidentin Leuthard und einen entsprechenden Antrag von Kollege Engler hin wurde dann einhellig beschlossen, die Motion zur Vorprüfung an die Kommission zu überweisen.

An der Sitzung vom 1. Februar 2018 hat sich Ihre UREK erstmals eingehend mit dieser Vorlage befasst. Dabei wurde nach gemachter Auslegeordnung entschieden, nicht wie in der Ständeratsdebatte angeregt Anhörungen durchzuführen, sondern die involvierten Kreise nach Möglichkeit an einen runden Tisch zu bringen.

Unter der Leitung von Bafu-Amtsdirektor Marc Chardonnens und dem Präsidenten der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, Regierungsrat Josef Hess, Obwalden, fand dann am 16. März 2018 diese breitangelegte Aussprache statt. Teilnehmende waren nebst den bereits erwähnten Personen und Institutionen noch der Motionär, der SAC, der Bergführerverband, Jagd Schweiz, Birdlife Schweiz und Pro Natura. Es wurden folgende Fragen zur Diskussion gestellt: Wo drückt der Schuh in Sachen Bergsport und Wildtierschutzgebiete respektive Wildruhezonen? Was wären mögliche Lösungen? Und daraus folgernd: Braucht es dazu wirklich Anpassungen im geltenden Recht? [PAGE 168]

An unserer Sitzung vom 24. April 2018 liessen wir uns über diese Zusammenkunft vom 16. März informieren. Dabei stellten wir fest, dass ein partizipativer Prozess für eine einvernehmliche Lösung in Gang gesetzt werden konnte. Um der Lösungsfindung nicht irgendwie vorzugreifen respektive irgendwelche Schützenhilfe zu bieten, haben wir alsdann wohldurchdacht die Motion nicht abschliessend behandelt und Wünsche in dieser Sache an weitere runde Tische klar formuliert.

Am 21. Januar 2019 fand der zweite runde Tisch unter der Leitung des Bafu statt. Dabei wurde in der Begrüssung wörtlich vermerkt: "Die UREK-SR wünscht sich im Rahmen dieses zweiten runden Tisches einen Dialog, aus dem tragfähige Lösungen entstehen." In verdankenswerter Weise haben sich die Teilnehmenden diesem Wunsch der UREK gefügt und haben dabei als Fazit und weiteres Vorgehen beschlossen, dass erstens die Kantone weiterhin Unterstützung bieten und ihre Position klar vertreten; zweitens Pilotregionen die notwendigen Umsetzungsschritte aufzeigen sowie konkretisieren sollen; drittens das Bafu die aufgeworfenen Fragen klärt und den rechtlichen Spielraum auslotet und viertens weitere runde Tische stattfinden sollen, wobei sich alle kooperativ für eine Lösungsfindung engagieren wollen. Der Vorsitzende bedankte sich am Schluss für die gute Diskussion an diesem runden Tisch und freute sich auf das weitere Vorgehen.

Ihre UREK schliesst sich diesem herzlichen Dank an und beantragt, die Motion aufgrund des nun eingeschlagenen Weges abzulehnen, dies im Wissen respektive in der Gewissheit, dass die richtigen und wichtigen Eckpfeiler eingeschlagen sind und die Sache auf gutem Weg ist.

Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen und die Motion in diesem erwähnten Sinne abzulehnen.

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