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Egger Thomas · Nationalrat · 2019-03-18

Egger Thomas · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-03-18

Wortprotokoll

Bevor ich zur Berichterstattung aus der Finanzkommission komme, muss ich Ihnen kurz meine Interessenbindung vorweisen. Als Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete habe ich in den Jahren 2012 bis 2016 selber an Projekten in Rumänien gearbeitet. Es ging dort um Projekte, die über die erste sogenannte Kohäsionsmilliarde finanziert wurden; es waren Projekte im Bereich der Berglandwirtschaft und der Waldwirtschaft. Wenn wir von Landwirtschaft in Rumänien sprechen, müssen wir uns das so vorstellen: Es sind immer noch Ochsen, die dort die Pflüge ziehen, und es sind Pferdegespanne, die dann schliesslich das Erntegut abtransportieren. Das ist etwa das Bild, das wir vor Augen haben müssen, wenn wir heute über die zweite sogenannte Kohäsionsmilliarde diskutieren.

Nun zur Berichterstattung aus der Finanzkommission: Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, auf die beiden Bundesbeschlüsse einzutreten. Wir empfehlen Ihnen aber auch, jeweils bei Artikel 1 Absatz 1bis der beiden Bundesbeschlüsse einen Vorbehalt anzubringen. Die Formulierung dieses Vorbehaltes entspricht der Formulierung des Ständerates. Hier muss ich darauf hinweisen, dass die Finanzkommission die erste nationalrätliche Kommission war, die sich mit diesem Geschäft befasst hat. Wir haben uns deshalb hier der Formulierung des Ständerates angeschlossen. Die Formulierungen der anderen Kommissionen lagen uns zu diesem Zeitpunkt bekanntlich nicht vor.

Welche Überlegungen haben uns nun in der Kommission zu diesen Anträgen geführt? Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Auffassung, dass auf die Rahmenkredite Kohäsion und Migration einzutreten ist. Der Erweiterungsbeitrag stellt einen wichtigen Beitrag im Verhältnis zur Europäischen Union dar. Die Höhe der beiden Beiträge war in der Kommission unbestritten und war nicht Diskussionsgrundlage.

Ich muss Sie aber aus finanzpolitischer und finanzrechtlicher Sicht darauf hinweisen, dass es sich bei den Verpflichtungskrediten um Rahmenkredite handelt. Die Auszahlungsdauer beträgt jeweils bis zu zehn Jahre, und die erforderlichen Mittel müssen entsprechend im Finanzplan eingestellt werden. Sie wurden bereits im Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 eingestellt. Die effektiven Voranschlagskredite müssen aber jeweils für das entsprechende Jahr durch das Parlament genehmigt werden. Sie werden sich deshalb auch nach den effektiv verfügbaren Mitteln zu richten haben.

Die Minderheit der Finanzkommission beantragt Ihnen Nichteintreten auf die Vorlagen, da sie im Moment angesichts des Standes der Verhandlungen mit der EU nicht angebracht seien. Die Minderheit verlangt für die Kohäsionszahlung Gegenleistungen der Europäischen Union, namentlich den Verzicht auf ein Rahmenabkommen und die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz.

Kritisch betrachtet wurde in der Finanzkommission auch der Nutzen der Rahmenkredite. Welches ist effektiv der Rückfluss für die Schweiz? Mit anderen Worten: Wie profitieren Schweizer Unternehmen von den Beträgen, die in Osteuropa investiert wurden? Hierzu wurden Fragen aufgeworfen. Die Verwaltung hat uns diese beantwortet und klar gesagt, dass es etwa 10 Prozent Rückfluss gibt, der direkt in der Schweiz ankommt.

In der Finanzkommission wurde zusätzlich darüber diskutiert, ob der Eigenaufwand von 65 Millionen Franken gerechtfertigt sei. Für einen Teil der Kommission ist dieser Eigenaufwand zu hoch. Er ist der Meinung, dass hier noch Kosteneinsparungspotenzial vorhanden sei. Der andere Teil der Kommission ist hingegen überzeugt, dass der Betrag gerechtfertigt ist. Es braucht entsprechendes Personal vor Ort, um mit den Partnern vor Ort die bilateralen Rahmenabkommen diskutieren, die Projekte überprüfen und letztlich vor allem - das ist wichtig - auch ein gutes Controlling aufbauen zu können. Hier darf ich auch wieder aus eigener Erfahrung sagen: Das Controlling hier, bei diesen Projekten, ist sehr rigoros.

Nun, obschon die Mehrheit der Finanzkommission der Auffassung ist, dass auf die beiden Beschlüsse einzutreten sei, muss diese Vorlage auch im europapolitischen Kontext gesehen werden. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, in Artikel 1 Absatz 1bis einen Vorbehalt anzubringen. Wie gesagt, wir haben hier den Vorbehalt der Version des Ständerates übernommen.

Namens der Finanzkommission muss ich Sie bitten, diesem Antrag zu folgen. Wir hatten zum Zeitpunkt, als wir darüber diskutierten, keinen anderen Antrag vorliegen. Wenn Sie also später auch noch einen anderen Antrag vorziehen, ist das Ihre Entscheidung.