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Lauri Hans · Ständerat · 2002-06-19

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-19

Wortprotokoll

Um in etwa die Parität herzustellen, gestatte ich mir als Kommissionsmitglied noch einmal zu betonen, was Frau Langenberger ausgeführt hat.

Für die Mehrheit waren die entscheidenden Argumente diejenigen der Kohärenz und der Ausgewogenheit der hier vorgeschlagenen gesetzlichen Lösung. Wenn wir sagen, dies sei ein Rahmengesetz, und in entscheidenden Punkten inhaltlich delegieren, z. B. an den Bundesrat, an das Bundesamt und an die Partner in der Berufswelt, dann ist es wahrscheinlich nicht sehr zweckmässig, wenn wir jetzt einen Teil herausgreifen und den hier verpflichtend festlegen. Das ist das eine.

Das andere ist: Eine verpflichtende Bestimmung hier stünde auch in einem Missverhältnis zu den Finanzierungsregeln, die von einer Richtgrösse sprechen, die eben auch wieder delegieren und damit einen gewissen Handlungsspielraum eröffnen. Dann kommt hier plötzlich etwas anderes, eine verpflichtende Bestimmung für den Bund. Ich bin der Auffassung, dass das vom Konzept her nicht zusammenpasst. Deshalb sollten wir, so sympathisch das Anliegen ist, der Versuchung nicht erliegen, hier vom Antrag der Kommissionsmehrheit abzuweichen.