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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-18

Wortprotokoll

Es tut mir leid, wenn wir Sie mit unseren Antworten frustrieren. Aber vielleicht kann ich dem mit meinen Ausführungen ein bisschen entgegenwirken. Man kann über vieles frustriert sein. Aber die Konflikte im Zusammenhang mit Lärm können Sie und ich nicht lösen, auch wenn Sie das alles den Städten überlassen. Ich glaube, da sprechen Sie ein Thema an, bei dem einfach Interessenkonflikte bestehen. Sie ärgern sich offenbar darüber, wie diese Konflikte angegangen werden.

Was ich Ihnen als Erstes sagen möchte: Die Gerichtspraxis oder die Entscheide, die Sie hier erwähnen, beziehen sich noch auf eine alte Fassung der Vollzugshilfe des Cercle Bruit. Von daher müssen wir jetzt über die neue Fassung dieser Vollzugshilfe sprechen. Wo wir uns einig sind, und das ist auch die Meinung des Bundesrates: Eine sachgerechte Beurteilung des Gastrolärms erfolgt am besten durch die lokalen Behörden. Sie können die unterschiedlichen Bedürfnisse [PAGE 177] abwägen und vielleicht vor Ort schlichten. Diese unterschiedlichen Bedürfnisse gibt es und wird es weiterhin geben. Ich nehme an, dass die Konflikte eher noch zu- als abnehmen werden.

Wie sieht die neue Vollzugshilfe aus? Das Bundesamt für Umwelt hat die Vollzugshilfe überarbeitet. Sie hat das zusammen mit den verschiedenen Behörden im Cercle Bruit getan. Das ist übrigens keine private Organisation, sondern das ist die Vereinigung aller kantonalen Lärmschutzfachleute. Es gibt aber darin auch Experten für den Schutz vor Lärm in den Kantonen. Ich denke, dass jene Leute drin sind, welche die theoretischen Kenntnisse, aber auch die praktischen Erfahrungen haben.

Jetzt sammeln die Behörden erste Erfahrungen mit der neuen Vollzugshilfe. Man hat mit der neuen Vollzugshilfe explizit auch städtische Situationen speziell angeschaut. Da ist die Situation etwas anders als in ländlichen Regionen. Die wichtigste Information, die ich Ihnen geben kann - ich weiss nicht, ob das bis zu Ihnen gedrungen ist -, ist, dass diese Vollzugshilfe jetzt Richtwerte enthält und nicht mehr Grenzwerte zur Beurteilung der Lärmbelastung. Das heisst, dass es keine absoluten Grenzwerte mehr sind. Das heisst auch, dass man mit guten Gründen von diesen Richtwerten abweichen kann. Die Behörden haben hier jetzt neu ein Werkzeug zur Verfügung, mit welchem sie die lokalen Gegebenheiten besser berücksichtigen können. Das war eben die Idee, und ich finde, dass das jetzt nicht so weit weg ist von dem, was Sie gesagt haben. Es braucht beim Vollzug gewisse Richtwerte. Sie müssen sich auf etwas abstützen können. Aber man ist jetzt von diesen absoluten Grenzwerten weggekommen. Ich denke, mit den Richtwerten hat man so mal einen Richtwert, wie das Wort sagt, aber man hat dann auch die Möglichkeiten, davon abzuweichen. Da ist auch der Bund zum Schluss gekommen, dass eine starre Festlegung von Grenzwerten in der Lärmschutzverordnung für die ganze Schweiz den Beurteilungsspielraum vor allem für die Städte allzu stark einengen würde; deshalb eben diese Vollzugshilfe mit Richtwerten.

Aber noch einmal: Die Konflikte zwischen dem Freizeitlärm und der Wohnnutzung werden nur noch zunehmen. Ich denke, es gibt eben auch eine Lärmverschmutzung. Entschuldigen Sie diesen Begriff, aber wie die Lichtverschmutzung gibt es eben auch diese Form der Verschmutzung. Sie kennen auch die entsprechenden Auswirkungen. Von daher wird man nicht darum herumkommen - ich sage es noch einmal -, immer wieder möglichst lokal Lösungen zu suchen. Aber die 24-Stunden-Gesellschaft hat schon auch ihren Preis. Ich denke, es ist auch in Städten nicht so, dass jede Zulassung von zusätzlichem Lärm automatisch immer nur besser ist, sondern es gibt eben auch das andere Bedürfnis nach Ruhe.

In diesem Sinne würde ich Sie eigentlich gerne dazu einladen zu schauen, dass man mit dieser neuen Vollzugshilfe jetzt konkrete Erfahrungen macht. Wenn Sie dann zum Schluss kommen, dass Sie damit nicht zufrieden sind, oder auch aus den Städten diese Rückmeldung kommt, dann werden entweder Sie vorstellig, oder auch wir werden uns überlegen, wie wir weiterfahren können. Aber ich bitte Sie, jetzt mit dieser neuen Vollzugshilfe, mit diesen Möglichkeiten mal in den Städten die Arbeit machen zu lassen und zu schauen, welche Erfahrungen man damit sammelt.