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David Eugen · Ständerat · 2002-06-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte den Minderheitsantrag Berger unterstützen und noch etwas zur Argumentation der Mehrheit beifügen. Die Mehrheit führt aus: Es ist für uns klar, dass die Handelsschulen - die wir hier in der Aufzählung noch erwähnen - in der Globalklausel "andere zu diesem Zweck anerkannte Institutionen" ohnehin inbegriffen sind, und daher zählen wir sie einfach nicht mehr auf. Rein von der juristischen Seite her hindert uns nichts daran, eine Aufzählung zu machen und die Dinge, die uns als wichtige existierende Beispiele erscheinen, zu nennen und nachher, am Schluss, noch die Globalklausel für alle übrigen analogen Fälle zu nehmen.

Ich bin der Überzeugung, dass die Handelsschulen in der praktischen Berufsausbildung in der heutigen Realität, in der Berufsrealität im Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Es ist in Gottes Namen so, dass viele Jugendliche ihre [PAGE 507] praktische Ausbildung - es geht um die praktische Ausbildung - in solchen Schulen absolvieren. Es gibt übrigens auch Schulen im Gesundheitsbereich, die dieselbe Aufgabe erfüllen. Im Prinzip handelt es sich um Lehrwerkstätten, um eine Form der Lehrwerkstätten. Nun wird von der Mehrheit argumentiert: Ja, wir wollen natürlich, dass das weiter existiert, aber wir wollen es nicht benennen. Das kann man vertreten, wenn es um etwas geht, das sehr minim ist, das eine Randerscheinung ist oder das sich auch gar noch nicht entwickelt hat. Wir haben hier aber eine ziemlich grosse existierende Landschaft von Handelsschulen, die diese Aufgabe im Auftrag der Berufsbildung erfüllen und die uns mit Recht sagen: Wir wollen in diesem Gesetz dann auch irgendwo benannt sein; unsere Existenz, die doch einen erheblichen Teil der Lehrlinge betrifft, soll auch anerkannt sein.

Es geht damit also auch um einen psychologischen Effekt, um das Anerkanntsein für die Leistungen, die man im Interesse der Berufsbildung erbringt; es geht darum, zu zeigen, dass diese Leistungen nicht unter den Tisch fallen sollen und wir das auch nicht wollen. In dem Sinne kann man durchaus mit der Mehrheit argumentieren: Materiell ändert der Antrag der Minderheit nichts, da stimme ich zu. Er schafft für die Betroffenen aber Klarheit, Sicherheit und - was mir am wichtigsten scheint - Motivation für ihre Tätigkeit und ihre Aufgabe im Dienste der Berufsbildung.

Von daher möchte ich dafür plädieren, dass wir der Minderheit folgen.