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Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-03-19

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-03-19

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat die Differenzen in der EL-Reform am 7. März bereinigt und dem Einigungsantrag ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Einigungskonferenz hat sich auf folgende Punkte geeinigt:

In Artikel 9a ELG wird eine Eintrittsschwelle aufgenommen. Alleinstehende Personen mit mehr als 100[NB]000 Franken Vermögen und Ehepaare mit mehr als 200[NB]000 Franken Vermögen sollen keine Ergänzungsleistungen beanspruchen können. Selbstbewohntes Wohneigentum wird dabei nicht als Bestandteil des Vermögens angerechnet. Auf das vom Nationalrat vorgesehene Modell des hypothekarisch gesicherten Darlehens wird verzichtet, und Artikel 11a0 ELG wird gestrichen.

Das Wohneigentum fällt in der Folge unter die allgemeine Regel der EL-Rückerstattung gemäss Artikel 16a ELG. Demnach sind die bezogenen Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass der verstorbenen Bezügerin oder des verstorbenen Bezügers zurückzuerstatten. Eine Immobilie ist im Grundbuch eingetragen und ein Vermögenswert, der im Todesfall oder bei einer Handänderung in das Vermögen einfliesst und rückerstattungspflichtig wird. Die Rückerstattung ist nur von demjenigen Teil des Nachlasses zu leisten, der den Betrag von 40[NB]000 Franken übersteigt.

Bei den Vermögensfreibeträgen in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c folgte die Einigungskonferenz der ständerätlichen Fassung. Die Freibeträge werden für alleinstehende Personen auf 30[NB]000 Franken und für Ehepaare auf 50[NB]000 Franken festgesetzt.

In Artikel 21a Absatz 3 folgte die Einigungskonferenz der nationalrätlichen Fassung. Künftig soll eine direkte Abtretung und Auszahlung von EL-Beiträgen für Tagestaxen an Heime und Spitäler möglich sein. [PAGE 417]

Der Antrag der Einigungskonferenz führt zu Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen von 453 Millionen Franken. Die wesentliche Einsparung von 146 Millionen Franken kann mit der Vermögensschwelle erreicht werden. Die Sparmassnahmen treffen daher nicht Menschen, welche für ihre Existenz auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Den Einsparungen stehen aber auch Mehrausgaben gegenüber. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima kostet 200 Millionen Franken. Davon können viele AHV-Rentner und vor allem auch viele Familien mit IV-Renten profitieren.

Die Einigungskonferenz hat dem vorliegenden Resultat mit 22 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.

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