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Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-03-19

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-03-19

Wortprotokoll

Für die CVP-Fraktion ist Eintreten auf die Vorlage unbestritten. [PAGE 423]

Die zentralen Elemente der Reform wurden mit Vorstössen aus der CVP-Fraktion ausgelöst: zum einen mit der Motion Seydoux "Familienzulagen für alle, auch für arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen" und zum andern mit der parlamentarischen Initiative Müller-Altermatt "Ausbildungszulagen ab dem Beginn der Ausbildung statt aufgrund des Geburtstages ausrichten".

Aktuell erhalten Eltern Kinderzulagen, bis ihre Kinder das 16.[NB]Altersjahr vollendet haben; nachher gibt es Ausbildungszulagen, sofern sich das Kind in Ausbildung befindet. Diese Praxis muss den heutigen Realitäten angepasst werden. Zahlreiche Kantone haben den Einschulungszeitpunkt vorverschoben, sodass vermehrt 15- oder gar 14-Jährige - wenn sie eine Klasse überspringen - ihre nachobligatorische Ausbildung beginnen. Eltern sollen daher bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kind sich in der nachobligatorischen Schulzeit befindet, Ausbildungszulagen erhalten.

Es liegt nun ein Einzelantrag Aeschi Thomas vor, dem Bundesrat zu folgen und die Grenze für die Ausbildungszulage auf das 15. Altersjahr festzusetzen. Diesen Input haben Verschiedene von uns per Mail bekommen. Die Begründung ist auf den ersten Blick einleuchtend. In der Kommission hat darüber indes keine Diskussion stattgefunden. Die Frage des Alters, ob 14 oder 15 Jahre für den Anspruch auf eine Ausbildungszulage richtig ist, mit den entsprechenden Folgen muss in der Kommission diskutiert werden. Dafür haben wir ja Kommissionssitzungen. Der Ständerat muss sich mit den Auswirkungen, den Vor- und Nachteilen vertieft auseinandersetzen. Die CVP-Fraktion stimmt daher mit der Mehrheit und lehnt den Einzelantrag Aeschi Thomas ab.

Die CVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b den Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach die Ausbildungszulagen weiterhin bis zum 25. Altersjahr ausbezahlt werden und die Beitragsdauer nicht bis zum 29. Altersjahr ausgedehnt werden soll.

Neu wird auch der Anspruch für arbeitslose Mütter auf Familienzulagen ins Gesetz aufgenommen. Der Grundsatz "Jedem Kind eine Zulage" ist ein wichtiges Anliegen der CVP-Fraktion. Deshalb hatte sie sich auch dafür starkgemacht, dass Selbstständigerwerbende für ihre Kinder Zulagen erhalten. Arbeitslose alleinstehende Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, sind heute vom System der Familienzulagen ausgeschlossen. Aus sozialpolitischen Gründen ist es wichtig, diese Lücke im System der Familienzulagen zu schliessen, damit auch nichterwerbstätige Frauen im Mutterschaftsurlaub einen Anspruch auf Familienzulagen erhalten, sofern der Vater des Kindes keine Familienzulagen bezieht.

Die CVP-Fraktion unterstützt weiter die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen. Die Finanzhilfen können in der ganzen Schweiz oder im ganzen Gebiet einer Sprachregion tätigen Familienorganisationen mit Sitz in der Schweiz gewährt werden, welche gemäss ihrem Zweck gemeinnützig, konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig sind.

Die Familienorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Familien in unserem Land. Finanzhilfen an Familienorganisationen können für die Förderbereiche "Begleitung und Beratung von Familien sowie Elternbildung" und "Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung" ausgerichtet werden. Die CVP-Fraktion unterstützt die Kann-Formulierung und lehnt die verpflichtende Form der Kommissionsminderheit ab.

Zusammenfassend ist die CVP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und stimmt bei den Minderheiten mit der Kommissionsmehrheit.