Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-19
Wortprotokoll
Angesichts des Abstimmungsverhältnisses in der Kommission und der Tatsache, dass keine Minderheit vorliegt und auch jetzt kein Antrag mehr eingereicht wurde, mache ich mir keine Illusionen über den Ausgang dieser Abstimmung. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, vielleicht kurz noch die Argumente des Bundesrates mindestens zu beherzigen. Ich habe mir gesagt: Jemand muss ja jetzt diese Grundsätze noch vertreten, und ich versuche, das jetzt so gut wie möglich zu tun.
Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss können bereits heute erleichtert zugelassen werden; das ist also nicht ein grosses Problem. In ihrer Personenkategorie kommt auch der Inländervorrang nicht zur Anwendung, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Gerade in den angesprochenen Mint-Berufen wird diese Bestimmung von Kantonen und Bund auch regelmässig zur Anwendung gebracht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stimmt jährlich zwischen 150 und 200 Arbeitsbewilligungsgesuchen von Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen aus Drittstaaten zu. Das SEM hat im Rahmen dieses Zustimmungsverfahrens bisher keine Bewilligung für Hochschulabsolventen verweigert. Es würde also auch kein Sonderkontingent gebraucht. Die Kontingente in den Kantonen waren offensichtlich ausreichend.
Der Bundesrat hat die Motion trotzdem abgelehnt, zum einen deshalb, weil ein Grossteil der ausländischen Studentinnen und Studenten nach ihrem Abschluss ohne Weiteres in der Schweiz arbeiten kann. Wenn sie also über das Freizügigkeitsabkommen oder über das Efta-Übereinkommen in die Schweiz kommen, haben sie einen offenen Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Zum andern hat der Bundesrat auch daran erinnert, dass das Parlament bei Drittstaatenangehörigen bewusst mehr Beschränkungen vorgesehen hat.
Jetzt gebe ich Herrn Ständerat Philipp Müller natürlich Recht, wenn er sagt, dass sehr viele dort nicht erwerbstätig sind. Es ist auch ärgerlich, dass immer noch zahlreiche dieser Drittstaatenbewilligungen an Personen erteilt werden, die nicht erwerbstätig sind und hier eben auch nicht dazu beitragen, dass der wirtschaftliche Wohlstand gefördert wird, wenn man das so sagen will.
Es ist aber so, dass die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt mit Kontingenten gesteuert wird. Der Bundesrat sieht im Moment einfach keinen Anlass, davon abzuweichen - obwohl es, ich gebe das zu, etwas widersprüchlich ist -, weil das Problem in der täglichen Bewilligungspraxis nicht besteht. Zudem muss man schon sagen: Wenn man das jetzt beschliessen würde, wäre das eine Abweichung - Herr Ständerat Müller hat das auch erwähnt - und eine Aufweichung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Ich weiss ja nicht, wie sich die Zahlen entwickeln. Die Steuerungsmöglichkeiten bei Drittstaatenangehörigen würden dann zusätzlich reduziert.
Herr Ständerat Müller hat noch gesagt, jemand könne dann ein Asylgesuch stellen. Ja gut, dann schindet er oder sie 48 Stunden heraus. Für Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen und dorthin zurückkehren können, kommt das Fast-Track-Verfahren zum Zug. Nur wegen zwei Tagen würde das nichts nützen: Sie hätten dann relativ schnell einen Nichteintretensentscheid auf dem Tisch.
Wie erwähnt wurden bisher keine Gesuche von Absolventen von Schweizer Hochschulen wegen fehlender Kontingente abgelehnt. Der Bundesrat hat die Kontingente für das Jahr 2019 im Übrigen wieder auf das Niveau von 2014 erhöht. [PAGE 187] Der Spielraum bei der Zulassung von Drittstaatenangehörigen ist damit grösser geworden, und der Druck auf die wirtschaftsstarken Kantone, die diese Kontingente auch tatsächlich brauchen, hat abgenommen.
Von daher sieht der Bundesrat keinen Bedarf, diese Motion zur Zustimmung zu empfehlen.