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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2019-03-19

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-19

Wortprotokoll

Diese Motion will verhindern, dass die hier teuer ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land einfach verlassen, weil die Kontingente ausgeschöpft sind und sie deshalb auch nicht direkt nach ihrem Abschluss angestellt werden können.

Das Ausländergesetz ermöglicht ja bereits heute eine erleichterte Zulassung von Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt, indem diese unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter den Inländervorrang fallen. Wie der Nationalrat, der die Motion am 20. September 2018 mit 143 zu 41 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen hat, sind auch wir seitens der SPK unseres Rates der Meinung, dass ausländische Hochschulabsolventen wichtige Fachkräfte für den Schweizer Arbeitsmarkt sind und dass es nicht sinnvoll ist, zwar für ihre Ausbildung aufzukommen, dann aber zu verhindern, dass der Arbeitsmarkt und damit die Schweizer Volkswirtschaft davon profitieren können. Darum sind auch wir der Meinung, dass es im Sinne dieser Motion gilt, die Ausnahmeregelung weiterzudenken und weiterzuentwickeln.

Wie ist die Situation denn heute? Angehörige von EU- und Efta-Staaten können bereits heute unter erleichterten Bedingungen in der Schweiz bleiben; für sie gilt - als Beispiel - keine Kontingentierung, es gilt auch kein Inländervorrang. Anders sieht dies bei universitären Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgängern aus Drittstaaten aus. Sie profitieren nur während einer ganz kurzen Zeit, nämlich während sechs Monaten nach Studienabschluss, von einer speziellen Regelung, wonach erleichterte Aufenthaltsbedingungen für sie gelten. Sie stehen damit anschliessend eigentlich faktisch mit bereits ausgebildeten Spezialistinnen und Spezialisten in Konkurrenz um die verfügbaren Kontingentsplätze.

Ändern will die Motion diese Situation, die auch wir als unbefriedigend erachten, indem die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit angepasst und der Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Zielgruppe auf unbürokratische Weise vereinfacht wird. Konkret sollen die an den kantonalen Universitäten, aber auch an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildeten ausländischen Masterabsolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel - genannt sind hier als Beispiel die Mint-Berufe - nicht mehr länger den Kontingenten angerechnet werden. Dies soll also in der entsprechenden Verordnung so ausgeführt und festgehalten werden. Das ist ein Anliegen, das von der Staatspolitischen Kommission klar unterstützt wird. Wir sehen damit auch ein wichtiges Anliegen der Schweizer Wirtschaft im engen Sinne, aber auch der Schweizer Volkswirtschaft im breiten Sinne aufgenommen. Deshalb hat die Kommission mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, Ihnen im Unterschied zum bundesrätlichen Antrag die Annahme der Motion zu empfehlen.

Ich bitte Sie, der Empfehlung der Kommission zu folgen und diese Motion anzunehmen.