Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-03-19
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Vorab meine Interessenbindung: Ich bin Aufsichtsrat der SVA Zürich, welche auch eine Familienausgleichskasse betreibt.
Die Revision des Familienzulagengesetzes hat den Charakter einer Sammelvorlage und enthält drei verschiedene Elemente. Das erste Element: Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, sollen Anspruch auf eine Familienzulage haben. Dies ist heute nicht der Fall. Hat beispielsweise infolge einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung keine andere Person einen Anspruch auf Familienzulagen, wird das Kind keine Zulage erhalten.
Das zweite Element: Im Familienzulagengesetz sind zwei Arten von Familienzulagen geregelt, nämlich die Kinder- und die Ausbildungszulage. Letztere ist höher als die Kinderzulage, weil die nachobligatorische Ausbildung mit höheren Kosten verbunden ist. Im aktuellen Gesetz haben Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind und eine nachobligatorische Ausbildung beginnen, keinen Anspruch auf Ausbildungszulagen. Neu soll die geltende Altersgrenze von 16 Jahren gesenkt werden. Somit werden die Eltern bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem ihre Kinder das 15. respektive 14. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, Anspruch auf die Ausbildungszulagen haben.
Zum Einzelantrag Aeschi Thomas: Es geht um die Frage, ab welchem Zeitpunkt Ausbildungszulagen ausgerichtet werden sollen. Unbestritten ist die Herabsetzung des Grenzalters von heute 16 Jahren. Der Bundesrat sieht eine Senkung auf 15 Jahre vor, die SGK will es nun sogar auf 14 Jahre senken. Es ist davon auszugehen, dass die Senkung der Altersgrenze in der Schweiz kaum Auswirkungen hat, denn es ist weniger als rund 1 Prozent aller in der Schweiz lebenden Kinder, welche von einer solchen Regelung profitieren könnten. Es würden nur wenige Eltern von dieser grosszügigen Regelung profitieren, nämlich diejenigen, welche ihre Kinder eine Klasse überspringen und damit vor Abschluss der regulären Schulzeit eine nachobligatorische Ausbildung beginnen lassen.
Im Einzelantrag Aeschi Thomas ist in der Begründung auch klar ausgeführt: Familienzulagen müssen in den gesamten EU-/Efta-Raum exportiert werden. Diese Länder kennen aber frühere Schuleintritte und somit frühere Wechsel in die nachobligatorische Ausbildung. Von einer Senkung auf 14 Jahre würden primär die im Ausland wohnenden Kinder bzw. deren Eltern profitieren.
Gerade in diesem Alterssegment besteht oft Unklarheit bezüglich der Abgrenzung, was eine obligatorische und was eine nachobligatorische Ausbildung ist. Das bedeutet einen grösseren Abklärungsaufwand für die Durchführungsstellen, das bedeutet aber auch einen grösseren Aufwand für die Arbeitgeber.
Die Senkung der Altersgrenze auf 14 Jahre bedeutet insgesamt einen markant höheren administrativen Aufwand. Wie erwähnt, muss die Abgrenzung zwischen obligatorisch und nachobligatorisch abgeklärt und geprüft werden. Dieser Aufwand fällt immer auf die Arbeitgeber zurück: Zum Teil leisten sie ihn selber, zum Teil müssen sie ihn bezahlen, weil sie ja sämtliche Kosten, welche bei der Familienausgleichskasse anfallen, auch übernehmen müssen, und letztlich zahlen sie auch für die ausbezahlten zusätzlichen Beiträge. Deshalb unterstützen wir Grünliberalen die Fassung des Bundesrates mit Grenzalter 15 und somit den Einzelantrag Aeschi Thomas.
Als drittes Element wird die Revision zum Anlass genommen, eine gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen an Familienorganisationen zu schaffen. Mit diesen unterstützt der Bund seit rund siebzig Jahren gesamtschweizerische oder sprachregional tätige Familienorganisationen. Bis jetzt erfolgte die Unterstützung direkt auf Basis der Bundesverfassung, neu soll - aus rechtsstaatlicher Sicht richtig - die Schaffung einer expliziten Gesetzesgrundlage erfolgen.
Die finanziellen Auswirkungen der Lückenschliessung bei den arbeitslosen Müttern, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, sind marginal. Die Neuregelung bei den Ausbildungszulagen mit Alter 15 hat jährliche Mehrausgaben von rund 16 Millionen Franken zur Folge. Bei den Finanzhilfen an Familienorganisationen fallen keine Mehrkosten an.
Wir als grünliberale Fraktion treten ein, folgen der Mehrheit und unterstützen, wie ausgeführt, den Einzelantrag Aeschi Thomas.