AB 243177
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen [GZ]
L'entrée en matière est décidée sans opposition
[VS]
[VS]
Bundesgesetz über die Familienzulagen [GZ]
Loi fédérale sur les allocations familiales [GZ]
[VS][GZ]
Detailberatung - Discussion par article [GZ]
[VS][GZ]
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung, Titel, Ingress, Ersatz eines Ausdrucks; Art. 1 Abs. 2[GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Titre et préambule; ch. I introduction, titre, préambule, remplacement d'une expression; art. 1 al. 2[GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral [GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 3 Abs. 1 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
...
b. ... des Monats, in dem es das 14. Altersjahr vollendet ...
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Feri Yvonne, Carobbio Guscetti, Graf Maya, Gysi, Heim, Ruiz Rebecca, Schenker Silvia)[GZ]
Gemäss Mehrheit, aber:
...
b. ... jedoch bis zum Ende des Monats, in dem es das 29.[NB]Altersjahr vollendet.
[VS]
Antrag Aeschi Thomas [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Schriftliche Begründung [GZ]
Nach den bisherigen Abklärungen ist davon auszugehen, dass die Senkung der Altersgrenze in der Schweiz kaum Auswirkungen hat. Weniger als rund 1 Prozent aller in der Schweiz lebenden Kinder würden von einer solchen Regel profitieren: Es würden also nur ganz wenige Eltern von einer grosszügigen Regelung profitieren, nämlich alle, die ihre Kinder eine Klasse überspringen liessen und damit vor Abschluss der regulären Schulzeit eine nachobligatorische Ausbildung beginnen. Anders sieht die Frage im grenzüberschreitenden Verhältnis aus: Familienzulagen müssen in den ganzen EU-/Efta-Raum exportiert werden. Und diese Länder kennen durchaus frühere Schuleintritte und somit Wechsel in die nachobligatorische Ausbildung. Durch eine Senkung auf 14 Jahre würden somit in erster Linie und zu einem grossen Teil alle im Ausland wohnenden Kinder bzw. deren Eltern profitieren. Es müssten relativ viele zusätzliche Ausbildungszulagen ins Ausland exportiert werden. Und gerade in diesem Alterssegment bestehen oft Unklarheiten bezüglich der Abgrenzung obligatorische/nachobligatorische Ausbildung. Eine Senkung der Altersgrenze auf 14 Jahre würde somit einerseits eine relativ grosse Zahl von zusätzlichen Ausbildungszulagen für Kinder im Ausland bedeuten und ausserdem einen deutlich erhöhten administrativen Aufwand seitens der Familienausgleichskassen und der Arbeitgeber, welche die Abgrenzung obligatorisch/nachobligatorisch abklären und prüfen müssen. Der administrative Mehraufwand betrifft also auch die Arbeitgeber, z. B. Beschaffen der Unterlagen. Die Arbeitgeber würden in dreifacher Hinsicht belastet: Die höheren Leistungen müssen durch die Arbeitgeber getragen werden. Dann fällt bei ihnen selbst administrativer Mehraufwand an und schliesslich noch bei den Familienausgleichskassen; dieser Aufwand muss letztlich auch wieder von den Arbeitgebern finanziert werden. Auf der anderen Seite würden nur sehr wenige Eltern mit Kindern in der Schweiz von einer Senkung auf 14 Jahre profitieren.
[VS] [PAGE 428]
Art. 3 al. 1 [GZ]
Proposition de la majorité [GZ]
... [GZ]
b. ... il atteint l'âge de 14 ans; si ...
[VS]
Proposition de la minorité [GZ]
(Feri Yvonne, Carobbio Guscetti, Graf Maya, Gysi, Heim, Ruiz Rebecca, Schenker Silvia)[GZ]
...
b. ... il atteint l'âge de 29 ans.
[VS]
Proposition Aeschi Thomas [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La proposta della minoranza Feri Yvonne sarà presentata dalla signora Gysi.