Abate Fabio · Ständerat · 2019-03-20
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Wir behandeln hier gleichzeitig eine parlamentarische Initiative Berberat und eine Kommissionsmotion. Für die Sitzung vom 21. August 2018 wurden mehrere parlamentarische Initiativen traktandiert. Darunter befanden sich die parlamentarische Initiative Berberat sowie die parlamentarischen Initiativen Egloff 16.451, "Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung [PAGE 202] des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters", Vogler 16.458, "Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen", Feller 16.459, "Mietvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären", Feller 17.491, "Zeitgemässe Berechnung der zulässigen Rendite im Mietrecht", Egloff 17.493, "Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen", Nantermod 17.514, "Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 269 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden", sowie Nantermod 17.515, "Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 270 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden".
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, den parlamentarischen Initiativen Vogler 16.458 und Feller 16.459 Folge zu geben. Die Vorprüfung der übrigen parlamentarischen Initiativen wurde ausgesetzt, weil gleichzeitig die Verwaltung beauftragt wurde, in einem Bericht darzulegen, insbesondere welche Folgen eine allfällige Umsetzung der Initiativen haben würde. Dieser Bericht vom 19. Oktober 2018 hat ausführlich die Entwicklung des Mietrechts seit 1972 in besonderen Bereichen dargestellt, und zwar in den Bereichen der Nettorendite, der Orts- und Quartierüblichkeit und der Anfechtung des Anfangsmietzinses. Der Bericht beinhaltet auch eine Übersicht über die bisherigen parlamentarischen Initiativen sowie eine Einschätzung der rechtlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen.
Dieser Beitrag hat uns erlaubt, die Kommissionssitzung vom letzten November optimal vorzubereiten, und wir haben Folgendes beschlossen: Da die Praxis des Bundesgerichtes keine klaren Antworten zu den spezifischen offenen Problemen des Mietrechts liefert, wurde der Handlungsbedarf auf gesetzgeberischer Stufe anerkannt. Die Kommission erachtet es aber als nicht zielführend, an einzelnen Schrauben des Mietrechts zu drehen. So steht es im Bericht geschrieben.
Es ist sinnvoll, wenn der Bundesrat die Federführung für eine umfassende Revision der Mietzinsregelungen übernimmt. Deswegen hat die Kommission einstimmig beschlossen, diese Motion einzureichen. Der Bundesrat wird somit beauftragt, die heute geltenden Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament einen ausgewogenen Entwurf für eine diesbezügliche Änderung des OR in den Titeln betreffend Miete und Pacht zu unterbreiten. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Während der Kommissionssitzung von November 2018 musste die Kommission über die parlamentarische Initiative Berberat eine Entscheidung treffen, weil die Behandlungsfrist keine Alternative zuliess. Dieser Vorstoss verlangt eine Änderung von Artikel 270 OR, sodass die heute geltenden Bedingungen für die Anfechtung des Anfangsmietzinses beseitigt werden. Dieser Vorstoss wurde mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Als Berichterstatter darf ich inhaltlich und zur Stossrichtung der parlamentarischen Initiative nicht viel sagen, weil die Kommission beim Ablehnungsentscheid nur mit der eingereichten eigenen Kommissionsmotion argumentierte. Es hat keinen Sinn, den Bundesrat mit einer punktuellen Änderung eines Artikels des Mietrechts zu beauftragen, wenn gleichzeitig eine umfassende Revision beantragt wird.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.