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Dittli Josef · Ständerat · 2019-03-20

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative aus dem Jahre 2015 will das Parlament beauftragen, im Strafgesetzbuch eine Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung zu schaffen.

Zum Stand der Vorprüfung: Die SiK-NR hat der Initiative am 5. Oktober 2015 mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung in einer ersten Phase Folge gegeben. Unsere Kommission beantragte dem Ständerat am 15. November 2016 mit 8 zu 4 Stimmen, dem Entscheid der SiK-NR nicht zuzustimmen, mit dem Verweis, dass der Bundesrat bereits selbst in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig geworden ist.

Die SiK-NR beantragte dem Nationalrat am 10. Oktober 2017, der Initiative Folge zu geben.Vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge in Europa beurteilte sie den Handlungsbedarf weiterhin als gegeben. Sie sprach sich auch deshalb für die Initiative aus, um den Druck auf den Bundesrat aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass er dem Parlament die Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zügig unterbreitet.

Am 28. Februar 2018 folgte der Nationalrat mit 126 zu 53 Stimmen der Mehrheit seiner Kommission und gab der Initiative Folge. Der Ständerat muss nun gemäss Artikel 109 des Parlamentsgesetzes darüber entscheiden, ob er dem Entscheid des Nationalrates, der Initiative Folge zu geben, zustimmen will oder nicht. Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 10. Januar dieses Jahres die vorliegende parlamentarische Initiative vorgeprüft.

Zu den Ergebnissen: Im Vorfeld ihres Entscheides hielt die Kommission zum Geschäft 18.071, "Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates", ausführliche Anhörungen ab und führte die Eintretensdebatte zu diesem wichtigen Geschäft durch. In Anbetracht der anhaltenden terroristischen Bedrohung erkannte Ihre SiK den grossen Handlungsbedarf und trat einstimmig auf die Vorlage ein. Da Ihre Kommission neben Anpassungen im Strafrecht vor allem auch eine Erweiterung der präventiven Massnahmen im polizeilichen Bereich als zentral erachtet, wurde entschieden, die Detailberatung der Vorlage 18.071 zu sistieren und diese gemeinsam mit der kommenden Vorlage des neuen Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus zu behandeln. Voraussichtlich wird letztere im dritten Quartal 2019 vorliegen. Wir werden also in diesem Rat beide Vorlagen, nämlich die Vorlage 18.071, "Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates", sowie den Entwurf zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, im gleichen Zeitraum behandeln können - entweder in der Wintersession 2019 oder dann in der Frühjahrssession 2020. Mit diesem Vorgehen möchte Ihre SiK eine Gesamtsicht auf alle geplanten Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung ermöglichen.

Die vorliegende parlamentarische Initiative 15.407 musste in der Kommission gemäss Artikel 109 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes aber wegen der Fristen zwingend bis Ende Februar 2019 behandelt werden, damit wir über sie in dieser Frühjahrssession, also jetzt, entscheiden können. Da im Rahmen der Vorlage 18.071, "Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates", auch die Frage der Bestrafung von terroristischen Handlungen und die entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuches Gegenstand der Debatte sind, erachtet die Kommission die Ausarbeitung einer zusätzlichen Vorlage über den Weg der parlamentarischen Initiative nicht als zielführend. Vielmehr könnten entsprechende Anträge im Rahmen der Detailberatung zur Vorlage 18.071 eingebracht werden. Das Thema der parlamentarischen Initiative ist also aufgenommen worden, es braucht diesen Vorstoss nicht mehr.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen Ihre SiK einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates, der Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen.