Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-03-20
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-20
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Thurgau verlangt eine Anpassung der eidgenössischen Gesetzgebung, damit die Behebung von Biberschäden an Infrastrukturen wie Strassen, Kanalböschungen, Entwässerungen und Verbauungen vergütet werden kann. Die Kosten sollen von Bund und Kantonen getragen werden.
In der Frühjahrssession 2016 ist der Ständerat dem Antrag seiner UREK gefolgt, der Initiative keine Folge zu geben. In der Herbstsession 2016 hat der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat entschieden, der Initiative Folge zu geben.
In der Frühjahrssession 2017 hat der Ständerat die Standesinitiative erneut diskutiert, ist auf seinen Entscheid zurückgekommen und hat der Standesinitiative ebenfalls Folge gegeben. Der von der Verwaltung im Rahmen der zweiten Phase der Initiative ausgearbeitete Erlassentwurf wurde in die Änderung des Jagdgesetzes, die Vorlage 17.052, integriert. Dieses Gesetz inklusive der entsprechenden Biberregelung wurde durch den Ständerat am 13. Juni 2018 angenommen.
Wenn eine Standesinitiative erfüllt ist, weil ihr Anliegen im ordentlichen Gesetzgebungsprozess aufgenommen worden ist, dann muss sie abgeschrieben werden. Das Jagdgesetz befindet sich nun in der UREK-NR, wir haben das Anliegen aufgenommen und könnten auch wieder korrigierend eingreifen, sollte der Nationalrat die entsprechende Bestimmung herausstreichen, was nicht zu erwarten ist, weil er ja die Standesinitiative auch angenommen hat. Die Kommission hat die Frage, ob der Zeitpunkt der Abschreibung der richtige ist, ebenfalls diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass es keinen Sinn macht, das Geschäft weiter zu verschleppen. [PAGE 219]
Entsprechend beantragt sie Ihnen einstimmig, die Standesinitiative abzuschreiben.[GZ]
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Abgeschrieben - Classé[GZ]
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Schluss der Sitzung um 12.05 Uhr [GZ]
La séance est levée à 12 h 05 [PAGE 220]
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