Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2019-03-20
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Einige von Ihnen werden in den letzten Tagen die Steuererklärung ausgefüllt haben. Wenn Sie im Kanton Bern steuerpflichtig sind, haben Sie dazu ein sehr komfortables, benutzerfreundliches Tool. Vielleicht haben Sie fremdbetreute Kinder, und Ihre Gemeinde hat Sie aufgefordert, online Betreuungsgutscheine zu beantragen. Vielleicht wechseln Sie den Wohnort und möchten sich bei der Einwohnerkontrolle melden, oder Sie brauchen einen Strafregisterauszug oder einen Auszug aus dem Betreibungsregister. In all diesen Fällen müssen Sie zum Abschluss des Vorgangs einen Zettel ausdrucken und unterschrieben per Post einschicken oder gar persönlich am Schalter erscheinen. Diesen letzten, analogen Schritt am Schluss würden wir uns eigentlich gerne sparen.
Es ist unbestritten, dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft mit der Verwaltung komfortabel, einfach und barrierefrei elektronisch kommunizieren möchten. Das gehört zur heutigen Zeit. Es ist ebenfalls unbestritten, dass dafür eine sichere, kostenlose und vertrauenswürdige elektronische Identität Voraussetzung ist. Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass trotz verbreitetem E-Banking oder E-Commerce auch seitens der Wirtschaft ein grosses Interesse an einer elektronischen ID besteht. So weit zur Ausgangslage.
Was aber hier nun vorliegt, ist ein Murks. Die Vorlage ist grundfalsch konzipiert, und die Schweiz würde damit eine wohl einzigartige und sehr ungewöhnliche Aufgaben- und Rollenteilung zwischen öffentlicher Hand und Privaten beschliessen. Die ganze Frage dreht sich um genau diesen Kern: Welche Rolle spielt die öffentliche Hand?
Um diese Frage zu veranschaulichen, komme ich noch einmal auf meine Steuererklärung zurück: Es ist doch ein falsches Konstrukt, wenn ich bei einem Privaten eine E-ID beantragen muss, damit ich bei den Behörden meine Steuererklärung elektronisch einreichen kann. Genau das ist aber die Logik der vorliegenden Vorlage. Der Staat hat die Aufsicht und verifiziert im Auftrag eines Privaten die Identität einer Person. Aussteller der E-ID und Besitzer der Nutzerdaten sind private Unternehmen.
Wir gehen alle davon aus, und die meisten Expertinnen und Experten bestätigen dies: Es wird sich auf die Dauer wohl nur ein Player durchsetzen können. Ja, wenn das so ist, müssen wir von Beginn weg ein Marktversagen annehmen und die Vergabe einer E-ID als hoheitliche Aufgabe definieren. Ansonsten schaffen wir hier und heute ein Gesetz für einen privaten Monopolisten!
Es wird immer ins Feld geführt, die technische Umsetzung sei zu komplex, als dass sie vom Staat gemacht werden könne. Erstens muss Ihnen nicht Herr Dumermuth persönlich die E-ID ausstellen; diese Aufgabe kann und soll Dritten übertragen werden. Die Hoheit aber bleibt beim Staat.
Ein weiteres Argument, das wir immer wieder hören: "Die öffentliche Hand kann das nicht." Um diese Unfähigkeit zu unterstreichen, wird jeweils die "Blame and Shame-Liste" gescheiterter IT-Projekte der Verwaltung herangezogen. Das ist eine problematische Aussage, und sie ist auch nicht ganz ehrlich, denn wie gross ist die Liste gescheiterter IT-Projekte in der Privatwirtschaft? Und das Argument darf doch nicht sein: Die Verwaltung kann nicht. Die Antwort muss sein: Der Staat muss! Einige Gemeinden oder Kantone sind in diesem Bereich schon sehr weit; ich verweise hier auf das Angebot in Schaffhausen oder auf den Kanton Zug.
Dass die öffentliche Hand eine elektronische Bürgerkarte oder Handy-Signatur als Erweiterung des Passes oder der ID einführen kann, beweist Österreich. Ich empfehle Ihnen, dieses Modell genau anzuschauen. Ähnlich sieht es auch in Dänemark aus, und die Grundkonzeption ist eigentlich immer gleich: hoheitliche Aufgabe, Übertragung der technischen Ausführung an Dritte mittels Leistungsauftrag oder Konzession. Noch haben wir die Möglichkeit, das Projekt richtig aufzugleisen.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.