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Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-03-20

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

In Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c heisst es, dass Fedpol dem Identity Provider die Personenidentifizierungsdaten nach Artikel 5 übermittelt, sofern die antragstellende Person "in die Übermittlung eingewilligt hat". Dies stimmt offenbar so nicht: Die antragstellende Person hat eigentlich gar kein Wahlrecht. Im vorliegenden Entwurf, also im Falle von Fedpol, ist einzig die gesetzliche Grundlage entscheidend, ob ein Bestellvorgang für eine E-ID gewährt oder abgebrochen wird. Es gibt keine Varianten. Es geht hier vielmehr um eine Bestätigung.

Ich beantrage deshalb, in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c zu konkretisieren, dass die antragstellende Person "bestätigt, dass sie von der Übermittlung Kenntnis genommen hat". Wer eine E-ID beantragt und nicht einverstanden ist, dass Fedpol seine Daten an den Identity Provider weitergibt, muss den Bestellvorgang abbrechen und auf seine E-ID verzichten. Deshalb ist es unzulässig, von einer Einwilligung zu sprechen.

Leider hat die Verwaltung immer wieder die Tendenz, den Begriff der Einwilligung im Zusammenhang mit staatlichen Leistungen ins Spiel zu bringen. Wenn jemand eine Zugfahrt macht, kann er ja in den Preis auch nicht einwilligen: Entweder er bezahlt das Ticket, oder er verzichtet auf die Fahrt. Das führt dazu, dass dem Bürger vorgemacht wird, dass er irgendein Wahlrecht oder eine Mitbestimmung habe. Sie besteht aber nicht, weil der Prozess wie erwähnt im Gesetz geregelt ist. Mit meinem Minderheitsantrag könnte dieses Problem elegant gelöst werden. Schliesslich wird der Nutzer oder die Nutzerin sagen: "Ich habe die E-ID bestellt, und wenn ich sie will, nehme ich zur Kenntnis, dass diese Übermittlung stattfindet; wenn ich das nicht tue und sie [PAGE 495] ablehne, reicht es, dass ich diese ganze Übung abbreche." So ist es für den Bürger klar, dass er nur die Möglichkeit hat, entweder das Ganze zur Kenntnis zu nehmen oder darauf ganz zu verzichten.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte sieht dies ähnlich: Seiner Meinung nach soll dem Kunden klar sein, dass nicht von einer Wahl die Rede ist.

Wir haben uns in der Kommission für Rechtsfragen diesen ganzen Prozess angeschaut und uns in einer Präsentation auch zeigen lassen, wie das Vorgehen aussieht. Man stellt den Antrag für eine E-ID und versucht dann, alle verlangten Daten hochzuladen, um von Fedpol die Bestätigung zu erhalten. Dadurch, dass man das alles macht, hat man bei der Anmeldung bereits bestätigt, dass man von der Weitergabe dieser Daten Kenntnis genommen hat.

Bitte folgen Sie meinem Minderheitsantrag, und verhindern Sie, dass wir den Nutzern und Nutzerinnen Sand in die Augen streuen. Sagen Sie ihnen, was Sache ist.