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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-15

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-15

Wortprotokoll

Es ist nicht relevant, welcher Preis im Falle eines Verkaufes für dieses Netz bezahlt wird, sondern relevant ist, welche Preise diejenigen, die den Strom durch das Netz leiten, bezahlen müssten. Wichtig ist, dass ein allenfalls überhöhter Kaufpreis - das ist durchaus möglich - nicht letztlich auf die Kunden überwälzt werden kann. Dafür haben wir das Institut der Schiedskommission, welche über Streitfälle bei der Durchleitungsvergütung zu entscheiden hat.

Das ist an und für sich das genau Gleiche wie bei der Cablecom. Ich will mich dort nicht einmischen, aber ich habe das Gefühl, da sei ein satter Betrag bezahlt worden, und die Swisscom beteiligt sich am Gewinn. Aber es wird nicht angehen, dass die Abonnenten diesen hohen Preis indirekt bezahlen müssen. Da wird Preisüberwacher Marti kommen und sagen, dieser Preis sei zu hoch und dürfe nicht einfach auf die Abonnenten übertragen werden. Ähnlich verhält es sich hier.

All diese Mechanismen, die eine Nichtdiskriminierung garantieren sollen, sind im Gesetz vorgesehen. Es handelt sich um ein Monopol, und wenn es sich um ein Monopol handelt, kommt die Schiedskommission zum Zuge.