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Schmid Carlo · Ständerat · 2002-06-20

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Das ist ein Geschäft, an das man eigentlich nur mit grösster Zurückhaltung und inneren Vorbehalten herangehen kann. Mit diesem Geschäft erlauben wir es staatlichen Organen, sich rechtswidrig zu benehmen. Auf der einen Seite ist das unter dem Aspekt der Vertrauenswürdigkeit des Staates an sich schon ein Problem. Auf der anderen Seite stehen wir vor Erscheinungen neuer Formen der Kriminalität, welche die Grundfesten unseres Staates unter Umständen erschüttern können. Dass sich auch eine offene Demokratie solchen Machenschaften nicht schutzlos preisgeben soll, ist für mich Anlass, auf dieses Geschäft einzutreten.

Aber ich verbinde die Zustimmung zu diesem Geschäft mit der klaren Warnung, dass dessen Anwendungsbereich dazu angetan sein kann, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Wenn Fälle passieren, bei denen mit Übereifer und ohne hinreichende Kontrolle das Vertrauen des Bürgers in den Staat derart missbraucht wird, dass man zu Tätigkeiten von "agents provocateurs" schreitet, dass man an sich unbescholtene Bürger ins Verbrechen hineintreibt, dann sind das Gefahren, welche diesem Gesetz inhärent sind. Denn auch jene Personen, die als verdeckte Ermittler tätig sein werden, unterstehen verschiedensten Ansprüchen, verschiedensten Drücken, verschiedensten Versuchungen, aber sie unterstehen - mindestens zeitweise - keiner wirksamen öffentlichen Kontrolle.

Wir sind also hier in einem Spannungsfeld zwischen einerseits dem Schutzgedanken des Staates und andererseits dem Anspruch des Bürgers darauf, dass ihm staatliche Autoritäten ehrlich, offen und transparent entgegentreten. Wenn sich alle Beteiligten dieser Gefahren bewusst sind, dann dürfen wir es verantworten, auf diesen Gesetzesentwurf einzutreten. Aber es ist mir ein Anliegen, dass man nicht einfach Rambos auf die Leute hetzt, dass man nicht "agents provocateurs" ihr Unwesen treiben lässt. Diese Warnung möchte ich deutlich aussprechen. Wir dürfen den Rechtsstaat nicht mit Mitteln verteidigen, die eines Rechtsstaates unwürdig sind - das als Mahnfinger.