Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2019-03-21
Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-21
Wortprotokoll
Die Vegane Gesellschaft Schweiz hat eine Petition eingereicht, die das Töten von frisch geschlüpften Legehennen-Küken gesetzlich verbieten will. Das Verbot wurde von der Kommission abgelehnt. Hingegen hat sich die Kommission vertieft mit dieser Thematik auseinandergesetzt und zunächst einmal festgestellt, dass es eine Tatsache ist, dass heute Hühnerrassen gezüchtet werden, die entweder für die Mast oder für die Eierproduktion bestimmt sind. Die Kommission hat ebenfalls den Schluss gezogen, dass logischerweise die männlichen Küken als Legehennen für die Eierproduktion nicht infrage kommen. Sie werden deshalb eben sofort nach der Geburt getötet. Das passiert in zwei grossen Brütereien und wird mit CO2 gemacht - dafür braucht es noch CO2. Das deckt 97 Prozent des Bestandes ab. Es wird daran geforscht, dass man bereits im frühen Stadium, nämlich wenn das Ei noch im Rohzustand ist, das Geschlecht bestimmen kann. Dann müsste man auch diese Tötungsweise nicht mehr anwenden.
Obschon das so ist, will die Mehrheit der Kommission aktiv werden und beantragt eine Änderung der Tierschutzverordnung, mit der das Schreddern von Küken verboten wird. Beim Schreddern sind die Messer nicht immer sauber eingestellt, sodass den Küken dann manchmal nur die Beine abgehackt werden, sie aber immer noch leben. Deshalb will man einen Artikel in der Tierschutzverordnung präzisieren. Artikel[NB]1 des Tierschutzgesetzes besagt, der Zweck des Gesetzes sei es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Nun soll eben die Verordnung präzisiert und der Bundesrat aufgefordert werden, das Schreddern lebender Küken zu verbieten. Die Minderheit der Kommission sieht zwar das Problem und kann die Argumentation nachvollziehen, ist aber der Auffassung, dass es, weil eben 97 Prozent des Bestandes mit CO2 getötet und nicht geschreddert werden, keinen Handlungsbedarf gebe.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion anzunehmen.