Lexipedia

Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-03-15

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ich möchte mich sehr kurz fassen und Ihnen beantragen, bezüglich der Konzeption der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheiten I und II abzulehnen.

Es hat sich in der ganzen Vorbereitung und in der Diskussion gezeigt - und für mich hat sich diese Überzeugung in der Zeit nach der Kommissionssitzung eher noch verstärkt -, dass die Bildung einer privatrechtlichen nationalen Netzgesellschaft die ausgewogenste Lösung darstellt. Sie bietet Gewähr für die ordnungspolitische Komponente, die sehr wichtig ist: Wir müssen das Übertragungsnetz ganz klar von den Bereichen Erzeugung und Verteilung trennen, um Gewähr zu haben, dass die Gefahr der Diskriminierung Dritter oder umgekehrt die Gefahr von Quersubventionen - das hängt zusammen - minimiert werden kann.

Die Übertragung von Strom in einem so kleinen Land bleibt de facto immer ein Monopol - man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem natürlichen Monopol -, so dass Wettbewerb nicht funktionieren kann. Es ist eine Illusion zu glauben, wenn man anstelle einer privatrechtlichen Gesellschaft zwei privatrechtliche Gesellschaften bilden würde, käme Wettbewerb auf. Das wäre mit Sicherheit nicht der Fall. Die Erfahrungen in den skandinavischen Ländern haben gezeigt, dass eine grossräumige nationale, aber auf der Basis privater Initiative gegründete und getragene Gesellschaft die adäquate Form ist.

Ich bin auch aufgeschreckt worden von Meldungen, wonach plötzlich spekulative Interessen ins Spiel kamen. Aber ich glaube, wir haben mit Artikel 6 Absatz 1 und insbesondere Absatz 1bis, mit dem Verbot von Monopolrenten, die entsprechenden Kautelen geschaffen und überrissenen spekulativen Interessen einen Riegel vorgeschoben.

Mit dem Antrag der Minderheit I zementieren wir den Status quo. Hier wird insbesondere die Trennung von Produktion, Übertragung und Verteilung nicht realisiert. Es besteht wenig Klarheit über die künftige Ausrichtung wichtiger Aktionäre. Wir müssen bei diesem Gesetz ohnehin aufpassen, dass wir nicht eine der ganz wenigen natürlichen Ressourcen unseres Landes leichtfertig ans Ausland verspielen. Mit einer solchen Form werden die Risiken dafür - das ist allen [PAGE 281] bekannt, die sich intensiver mit der Frage auseinander setzen - erhöht.

Der Bundesrat hat sich ursprünglich auch mit dem Gedanken getragen, uns eine staatliche nationale Netzgesellschaft aufzuoktroyieren. Sie wurde schon in der Vernehmlassung grossmehrheitlich verworfen, und sie wurde auch in der Kommission verworfen. Insofern vermag ich, da kann ich auch im Namen einer grossen Mehrheit der Kommission sprechen, weder dem Antrag der Minderheit II (Grobet) noch dem Antrag Leutenegger Oberholzer sehr viel abzugewinnen.

Bezogen auf den Antrag Leutenegger Oberholzer könnte man höchstens noch einmal die Worte meines Fraktionskollegen Walker bekräftigen. Die Normendichte, die hier vorgeschlagen wird, gehört eher in Verordnungen oder in Reglemente, aber ganz sicher nicht in ein entsprechendes Gesetz - abgesehen vom grundsätzlichen Problem, dass wir hier nicht im Zusammenhang mit Marktwirtschaft und mehr Wettbewerb wieder planwirtschaftliche Instrumente einführen wollen.

Zum Antrag Pfister Theophil vielleicht noch so viel: Wir gingen in der Kommission davon aus, dass das eine normale Delegationsnorm ist, mit der das Enteignungsrecht erteilt wird. Mit diesem Enteignungsrecht, mit der Erteilung im konkreten Einzelfall, können jederzeit bei Bedarf Auflagen verbunden werden. So ist es üblich und in den Enteignungsrechten vorgesehen, und so wird es auch in der Praxis gehandhabt. Insofern ist dieser Antrag überflüssig.

Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-03-15 | Lexipedia | Lexipedia