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Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Bei der Aufhebung und Änderung bisherigen Rechtes gibt es zwei Punkte zu diskutieren, wobei der eine Punkt, die Änderung des Waldgesetzes, eher von untergeordneter Bedeutung ist.

Beim ersten Punkt schlagen wir eine Änderung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vor. Ich will das kurz begründen: Diese Änderung soll gewährleisten, dass "nachgezogene" Jugendliche eine berufliche Ausbildung erhalten. Konkret geht es um den Familien- oder den Kindernachzug, der so geregelt werden soll, dass Kinder, wenn immer möglich, in einem Alter in die Schweiz geholt werden, dass es ihnen möglich ist, in die berufliche Grundbildung einzusteigen. Denn bei Jugendlichen entstehen erfahrungsgemäss dann die grössten Integrationsprobleme, wenn sie kurz vor dem achtzehnten Geburtstag, d. h. vor Erreichen der Alterslimite, in die Schweiz einreisen. Diese absolvieren keine schulische Ausbildung mehr, bleiben ohne Lehre und lassen sich nur schwer integrieren. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass solche kaum integrierten Jugendlichen zur Kriminalität neigen. Dieser Antrag, der übrigens von Herrn David eingereicht wurde, wird vom Bundesamt für Ausländerfragen unterstützt. Deutschland z. B. hat den Familiennachzug sogar auf ein wesentlich tieferes Alter - nämlich auf zwölf Jahre - beschränkt. Mit unserem Vorschlag geben wir dem Bundesrat ein maximales Alter vor. Er soll dieses, nebst anderen Kriterien, in Beachtung der von uns erwähnten beruflichen Ausbildung und Integration festlegen. Dabei sind selbstverständlich die internationalen Normen und Verträge einzuhalten.

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