Keller Peter · Nationalrat · 2019-05-07
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-07
Wortprotokoll
Liebe Nehmer, liebe Geber: Seit nunmehr zehn Jahren kennt die Schweiz den nationalen Finanzausgleich. Der solidarische Ausgleich zwischen den Kantonen und dem Bund ist unbestritten. Allerdings darf die Solidarität nicht strapaziert werden oder gar die Geberkantone bestrafen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Belastung seit 2008 für einzelne Nettozahlerkantone enorm gestiegen ist; dies in einem Ausmass, das man bei der Ausgestaltung und Einführung des NFA nicht erwartet hatte. Ein Beispiel, zufälligerweise aus dem Kanton Nidwalden: 2008 musste Nidwalden 14,6 Millionen Franken netto in den NFA abführen. Zehn Jahre später sind es 45,6 Millionen Franken, das ist eine Verdreifachung des Betrages. Die Summe aller Ausgleichsgefässe im NFA ist seit 2008 markant gestiegen - von total rund 4,1 auf rund 5,1 Milliarden Franken. Das ist ein Plus von einer Milliarde Franken.
Faktisch hat man mit dieser massiven Erhöhung die Abhängigkeit der Nehmerkantone und nicht deren Selbstständigkeit gefördert. Artikel 2 des Filag nennt unter den Zielen des NFA: "den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen gewährleisten". Diese minimale Ausstattung stellt niemand infrage. Nur zeigt die Entwicklung der Zahlen, dass die heute verteilten Mittel weit darüber hinausgehen. Heute bestünde bereits eine indirekte Obergrenze mit der angestrebten Zielgrösse von 85 Prozent. Es war sicher nicht die Absicht der damaligen Architekten und Befürworter des NFA, über diese Zielgrösse hinauszugehen, was jedoch bereits in den Jahren 2013 bis 2015 geschehen ist. In der Zwischenzeit haben die Disparitäten weiter abgenommen, sodass der ressourcenschwächste Kanton im Jahr 2018 bereits 88,3 Prozent erreicht hat.
Ich gebe es zu, das tönt jetzt alles sehr technisch und sehr trocken. Ich möchte es anschaulicher formulieren: Der NFA wollte ursprünglich für jeden Kanton - wie gesagt - eine Mindestausstattung garantieren. Man könnte auch sagen, jeder Kanton sollte sich mindestens einen VW leisten können. Mittlerweile sprudeln die NFA-Millionen so stark, dass es ein Mercedes geworden ist. Der Kompromiss, der nun vorliegt, sieht [PAGE 648] immer noch einen BMW für alle Nehmerkantone vor; da kann man nicht wirklich von einer Mindestausstattung sprechen. Diese Anspruchshaltung ist letztlich ein unsolidarischer Akt gegenüber den solidarischen Geberkantonen.
Müsste nur die Mindestausstattung von 85 Prozent erreicht werden, könnte der Ressourcenausgleich um 937 Millionen Franken tiefer dotiert werden. Der Bund würde um 557 Millionen entlastet, die ressourcenstarken Kantone um 380 Millionen. Gleichwohl könnte mit diesen Mitteln dem ursprünglichen Gedanken und Ziel des Ausgleichs zwischen den finanzstärkeren und finanzschwächeren Kantonen Rechnung getragen werden. Der vorliegende Antrag der Minderheit Keller Peter sieht deshalb eine schrittweise Anpassung der Mindestausstattung auf die ursprüngliche Zielgrösse von 85 Prozent vor.
Obschon ich persönlich nach wie vor finde, dass ein VW eine sehr anständige Mindestausstattung ist, ziehe ich meine Minderheit zurück. Der vorliegende Kompromiss, den die Kantone ausgehandelt haben, ist zwar nicht befriedigend, aber immerhin eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand. Diese Verbesserung möchten ich und meine Fraktion nicht gefährden. Ich wiederhole: Die Minderheit ist zurückgezogen.