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Müller Thomas · Nationalrat · 2019-05-07

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-07

Wortprotokoll

Ich lege Ihnen die Haltung der Finanzkommission zu den drei Minderheiten im Block 2 dar.

Die Minderheit Bendahan will am Wortlaut des geltenden Rechts festhalten und die überdurchschnittlich hohen Anteile an Jugendlichen mit besonderen Ausbildungsbedürfnissen, an Arbeitslosen und an Suchtmittelabhängigen als Bemessungsgrundlagen für den soziodemografischen Lastenausgleich weiterhin im Gesetz aufführen. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 17 zu 2 Stimmen abgelehnt. Auch in diesem Punkt wollte die Finanzkommission nicht in die Verständigung der Kantone untereinander eingreifen.

Zur Minderheit Meyer Mattea: Ich habe beim Eintreten gesagt, dass die Finanzkommission die Vorlage nach dem Beschluss des Ständerates lediglich in zwei Punkten abgeändert hat, und hier ist einer: Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission den Antrag angenommen, die Beiträge an den geografisch-topografischen Lastenausgleich und den soziodemografischen Lastenausgleich dauerhaft und gleichmässig zu erhöhen, im Jahr 2021 um je 40 Millionen und ab dem Jahre 2022 um je 70 Millionen Franken. Damit hat die Finanzkommission in die Verständigungslösung der Kantone eingegriffen. Die Minderheit Meyer Mattea beantragt, dass der Nationalrat die Fassung des Ständerates übernimmt. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat in den letzten Tagen mit mehreren Zuschriften um Annahme der Minderheit Meyer Mattea ersucht. Die Kommission ging bei ihrem Entscheid davon aus, dass bei der Einführung des NFA der geografisch-topografische und der soziodemografische Lastenausgleich gleichwertig behandelt worden waren. An diesem Grundsatz will die Finanzkommission festhalten.

Die Minderheit Kiener Nellen respektiert zwar den Grundsatz der Zuweisung von NFA-Mitteln an die Kantone ohne Zweckbindung. Sie will aber dennoch zusätzlich, dass die Kantone im Gesetz dazu angehalten werden, genügend Mittel zur Elimination der Armut einzusetzen. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Sie will am Grundsatz festhalten, dass die NFA-Mittel ohne Zweckbindung an die Kantone gehen, und damit die Autonomie der Kantone respektieren.