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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-05-07

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-05-07

Wortprotokoll

Der Initiant hat schon einiges begründet. Der Bundesrat sieht in dieser Thematik keinen Handlungsbedarf, deshalb ist die parlamentarische Initiative grundsätzlich der richtige Ansatz.

Der Initiant möchte mit dieser Initiative eine Regelung ins Auge fassen, die Frankreich heute schon kennt. Der Block 1 des Kernkraftwerks Beznau stand wegen Revisionsarbeiten über zwei Jahre still, und die Wiederinbetriebnahme wurde mehrmals verschoben.

Dass Kernkraftwerke hochkomplexe Anlagen aus hydraulisch, elektrisch und digital funktionierenden Komponenten sind, die während des Betriebs zum Teil sehr hohen Belastungen ausgesetzt sind, ist bekannt. Wenn so eine Anlage länger stillsteht, ist die Wahrscheinlichkeit nicht von der Hand zu weisen, dass es zu Standschäden kommen könnte und der Anreiz für den Betreiber auch relativ gross ist, die Anlage allenfalls länger als zwei Jahre stehenzulassen, weil eine Wiederinbetriebnahme - allenfalls auch aus ökonomischen Gründen - ernsthaft infrage gestellt ist.

Ob nach solch langen Stilllegungsperioden potenziell Schäden da sind, wird zwar grundsätzlich im Rahmen der Wiederinbetriebnahme geprüft. Man kann wohl für die Schweizer Kernkraftwerke sogar anführen, dass die Kontrollen für die Wiederinbetriebnahme möglicherweise strenger sind als in Frankreich. Genau dies müsste aber im Fall eines solchen Vorstosses noch einmal überprüft werden. Trotzdem: Es sind zusätzliche Risiken, die entstehen können, gerade bei älteren Reaktoren. Deshalb macht es durchaus Sinn, die von [PAGE 665] Frankreich her bekannte Regelung zu prüfen, gemäss der nach zwei Jahren die Betriebsbewilligung für das Gesamtsystem ausgesetzt wird.

So wird der Betreiber auch verpflichtet, eine neue Betriebsbewilligung zu beantragen. Diese beinhaltet dann eine Gesamtprüfung des kompletten Systems und nicht nur der überprüften Teile. Es wird aber dazu auch Druck auf die Betreiber aufgebaut, innerhalb dieser Frist die notwendigen Klärungen abzuschliessen, ein mögliches Trödeln zu vermeiden und das Werk wieder in Betrieb zu nehmen - und eben auch dafür zu sorgen, dass die Fachleute bleiben. Es ist nämlich auch so, dass, wenn ein Kraftwerk länger nicht betrieben wird, Unsicherheit entsteht und eine bestimmte Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Fachleute, die für den Weiterbetrieb und die Gewährleistung der Sicherheit zwingend wären, abspringen.

Ich denke, dadurch, dass das Kernkraftwerk Beznau wieder ans Netz gegangen ist, hat diese ganze Frage an Dringlichkeit verloren. Genau das erlaubt uns jetzt eigentlich, dieses Thema in aller Ruhe und fern von einer politischen Diskussion um ein einzelnes Kernkraftwerk anzugehen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben und dieses Thema anzugehen.