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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-05-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-05-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat dem Parlament im August 2017 die Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes vorgelegt. Der Auslöser für diese Revision waren drei Vorstösse: auf der einen Seite die Motion Engler, dann die Motion Landolt, ebenso das Postulat Landolt. Die Motion Engler hat die Möglichkeit zur Regulierung von Wolfsbeständen innerhalb des Rahmens der Berner Konvention verlangt. Die beiden Vorstösse von Nationalrat Landolt haben auf der einen Seite die gegenseitige Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen und auf der anderen Seite die Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in sogenannte Wildtierschutzgebiete verlangt.

Diese drei Vorstösse haben Sie in beiden Räten angenommen. Der Bundesrat hat diese dann umgesetzt und Ihnen diese Gesetzesrevision gleichzeitig mit einer Reihe von Aktualisierungen oder Anpassungen vorgelegt. Zum Teil gab es auch Anliegen der Kantone, die im Bereich des Vollzugs, für welchen sie zuständig sind, zusätzliche Kompetenzen verlangt haben. Der Ständerat hat die Vorlage im Sommer 2018 beraten und dann an Ihren Rat überwiesen.

Es wurde bereits mehrfach erwähnt: In dieser Vorlage wird die Regulierung von gewissen geschützten Tierarten in einem neuen Artikel 7a geregelt. Heute sind bereits die Bestände der Steinböcke regulierbar. Jetzt soll auch der Wolfsbestand regulierbar werden. Das heisst, Wolfsbestände sollen neu bereits zur Verhütung von grossen Schäden oder einer konkreten Gefährdung des Menschen reguliert werden können. Die zuständigen Behörden sollen damit reagieren können, bevor grosse Konflikte entstehen, aber - und diese wichtige Voraussetzung muss erfüllt sein - nur, sofern die zumutbaren Schutzmassnahmen zuvor ergriffen worden sind. Die Regulierung darf auch den Wolfsbestand als ganzen nicht gefährden. Ich glaube, da sind die Rahmenbedingungen gegeben, auch durch die Berner Konvention. Ich sage es noch einmal: Es war dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass wir die einschlägigen Bestimmungen der Berner Konvention einhalten, auch wenn wir sie mit dieser Gesetzesrevision - das muss man sagen - maximal ausnutzen.

Der neue Artikel 7a in der Vorlage macht dann auch die Motion Fournier obsolet. Der Bundesrat beantragt daher mit der Vorlage die Abschreibung der Motion Fournier.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit der raschen Ausbreitung der Wolfsbestände in Westeuropa die Auflistung dieser Tierart als "streng geschützt" im Anhang 2 der Berner Konvention heute nicht mehr gerechtfertigt ist; er hat deshalb im letzten Sommer einen Antrag zur Rückstufung des Wolfs auf "geschützt" gestellt und hat das beim Europarat hinterlegt. Der Ständige Ausschuss hat den Antrag der Schweiz anlässlich seiner Tagung im letzten November zur Kenntnis genommen, den Entscheid aber vertagt, und zwar so lange, bis[NB]eine neue europaweite Wolfsbestandserhebung vorliegt.

Im Zusammenhang mit dem Umgang mit geschützten Arten haben Sie uns zudem den Auftrag gegeben, zu prüfen, wie die Standesinitiative des Kantons Thurgau zur Entschädigung von Biberschäden an Infrastrukturen durch die öffentliche Hand umgesetzt werden soll. Das soll ebenfalls Teil dieser Teilrevision des Jagdgesetzes sein. Davon betroffen wären dann verschiedene Artikel, mitunter auch Artikel 7a, der nebst dem Steinbock und dem Wolf dann auch noch den Biber als regulierbar aufführen wird; darüber werden wir in der Detailberatung noch sprechen können.

Die Jagd ist gemäss der Bundesverfassung ein Regal der Kantone. Die Kantone erteilen die Jagdberechtigung aufgrund einer Jagdprüfung und weiterer Anforderungen nach Massgabe des kantonalen Rechts. Es steht den Kantonen heute frei, ob sie die Jagdprüfungen von anderen Kantonen anerkennen. Über die schweizweite Anerkennung von kantonalen Jagdprüfungen wird deshalb seit vielen Jahren immer wieder diskutiert. Indem Sie das Postulat Landolt angenommen haben, haben Sie den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie durch eine Revision des Jagdgesetzes künftig kantonale Jagdfähigkeitsprüfungen zur gesamtschweizerischen Anerkennung gelangen können. Neu gibt der Bund jetzt gestützt auf seine umfassende Gesetzgebungskompetenz den Kantonen konkret die Prüfungsgebiete Wildtierbiologie, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz und Umgang mit Waffen vor.

Diese Grundvorgaben zu den kantonalen Jagdprüfungen werden somit national standardisiert. Sie sind notwendig, denn sie sind die Basis der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der Jagdprüfung in allen Kantonen. Die Kantone - ich glaube, es ist wichtig, dass ich das hier sage - können nach wie vor zusätzliche Anforderungen an die Erteilung der Jagdberechtigung knüpfen. Es bleibt also letztlich weiterhin Sache der Kantone, die Jagdberechtigung zu erteilen. Sie haben aber eine gemeinsame nationale Basis. Auch das ist umstritten. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Noch zum dritten Element dieser Vorlage: Es ist ebenfalls eine Motion, die verlangt hat, dass man Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete umbenennt. Jagdbanngebiete sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt. Sie sind auch Teil der ökologischen Infrastruktur. Gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz, die 2012 beschlossen worden ist, dienen diese Jagdbanngebiete heute eben nicht mehr primär und ausschliesslich dem Schutz jagdbarer Tiere vor jagdlichen Eingriffen, sondern es sind heute vielmehr Gebiete, in denen sowohl jagdbare als auch geschützte Wildtierarten vor dem Verlust und der Beeinträchtigung ihrer Lebensräume geschützt werden. Es geht hier nicht ausschliesslich um den Schutz vor den Jägern, sage ich mal, sondern es geht auch darum, dass diese Tiere sich dort aufhalten können, weil sie heute zum Teil auch in ihren Lebensräumen beeinträchtigt sind, durch die Zersiedelung, durch die Ausdehnung der Gebiete, die ihnen keine Ruhemöglichkeiten mehr bieten.

Abgesehen von der Umsetzung der drei parlamentarischen Vorstösse wurde dann diese Teilrevision auch zum Anlass genommen für ein paar Anpassungen, für weitere kleine Neuerungen. Wir werden, wenn sie umstritten sind, in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Ich sage noch etwas zu den Auswirkungen dieser Vorlage. Für die Gemeinden hat die Vorlage weder finanzielle noch personelle Auswirkungen, sofern Sie hier der Mehrheit Ihrer Kommission folgen. Ich werde es dann in der Detailberatung noch sagen: Es gibt Minderheitsanträge, die unter[NB]Umständen für die Gemeinden Auswirkungen haben werden. Für die Kantone kann diese Vorlage zu einem personellen Mehraufwand führen, weil die Vorlage den Kantonen im Bereich des Artenmanagements mehr Kompetenzen gibt und damit natürlich auch mehr Verantwortung überträgt. Zudem führt die Vorlage in einigen Punkten zu Anpassungen von kantonalem Recht. Für den Bund und die Kantone würden sich durch die in der bisherigen parlamentarischen Debatte vorgesehenen neuen Subventionstatbestände auch finanzielle Mehrkosten - aber Mehrkosten im einstelligen Millionenbereich pro Jahr - ergeben. Das sehen wir dann noch in der Detailberatung, ich werde Ihnen das gerne dort sagen. Die Aufgabenteilung und die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone werden durch diese Neuregelungen nicht substanziell tangiert. Zudem ist die Vorlage kompatibel mit allen internationalen Abkommen, welche die Schweiz ratifiziert hat, also auch mit der Berner Konvention.

Die Debatte heute Morgen hat gezeigt, dass es ein emotionales Thema ist. Es geht hier letztlich um ganz grundlegende Fragen, die auch das Verhältnis des Menschen zum Tier tangieren, aber auch um die Frage, wie wir mit der Natur umgehen; dazu gibt es innerhalb unseres Landes sehr unterschiedliche Sichtweisen. Das war heute sehr deutlich spürbar.

Ich denke, der Bundesrat unterbreitet Ihnen eine ausgewogene Vorlage. Das sage ich aber nur in Bezug auf jene Vorlage, die Ihnen der Bundesrat unterbreitet! Ich bin der Meinung - wir werden das in der Detailberatung sehen -, dass es einzelne Punkte gibt, in denen diese Ausgewogenheit aus Sicht des Bundesrates mit den Minderheitsanträgen in die eine oder die andere Richtung nicht mehr gegeben wäre. Ich möchte Sie dann gerne darauf aufmerksam machen.

Diese Vorlage dient dem Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel, aber auch den Nutzungsinteressen des [PAGE 677] Menschen - beide sind berücksichtigt. Den Anliegen der von Grossraubtieren betroffenen Bergbevölkerung kommt der Bundesrat entgegen. Mit der Vorlage können auch potenzielle Konflikte rechtzeitig aufgefangen und entschärft werden. In diesem Sinne bitte ich Sie, in der Detailberatung noch einmal gut hinzuschauen, damit diese Ausgewogenheit weiterhin vorhanden ist. Ansonsten gibt es eine Diskussion, die dem Ziel, das wir alle verfolgen, nicht unbedingt dienlich ist.