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preparatory:AB 244843

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-08

Wortprotokoll

In Block 3 unterstützt die SVP-Fraktion bei Artikel 12 Absatz 2 die Minderheit II (Ruppen), subsidiär die Kommissionsmehrheit. Die Minderheiten I (Thorens Goumaz) und III (Jans) zu diesem Artikel lehnen wir ab. Ich habe die Ausführungen dazu vorhin bereits gemacht. Bei den Massnahmen zur Verhütung von Biber- und Fischotterschäden in Artikel 12 Absätze 5 und 6 sowie bei Artikel 13 Absatz[NB]5, wo es um die Vergütung von Biberschäden geht, unterstützen wir die Minderheit Bourgeois. Es sollen hier Bauten und Anlagen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Interesse berücksichtigt werden. Und schliesslich unterstützt unsere Fraktion die Einzelanträge Hausammann zu Artikel 13 Absätze 4 bis 6. Es ist nämlich ordnungspolitisch richtig, dass die öffentliche Hand für Schäden aufkommt, welche sie durch ihre gesetzgeberische Tätigkeit bewusst in Kauf nimmt. Durch den Vorbehalt, dass Geschädigte entsprechende Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden getroffen haben müssen, bleiben auch die entsprechenden Relationen genügend gewahrt. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung.