Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-05-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-05-08
Wortprotokoll
Die Postulantin verlangt vom Bundesrat die Erstellung eines Berichtes über die Auswirkungen der Überschreitung des Stickoxidgrenzwertes durch gewisse Dieselfahrzeuge auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt. Der Bericht soll ausserdem die positiven Auswirkungen eines Verbots solcher Fahrzeuge in den Innenstädten auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt untersuchen. Der Bundesrat hat im August 2017 entschieden, dass das Postulat zur Ablehnung beantragt werden soll.
Das heisst aber nicht, dass der Bundesrat damit entschieden hat, dass er nichts machen will, sondern der Bundesrat erachtet die Fortführung der Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität für notwendig, um eben die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt zu schützen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat im April 2018 die Luftreinhalte-Verordnung überarbeitet und deren Anforderungen verschärft. Damit wurde die Verordnung auch auf den neusten Stand gebracht, und es wurde sichergestellt, dass bei ortsfesten Anlagen die besten verfügbaren Techniken zur Emissionsbegrenzung eingesetzt werden.
Für die mobilen Lärmquellen und die Motorfahrzeuge gilt seit September 2017 die neue Abgasnorm Euro 6d. Mit dieser Norm wurden zwei neue Messzyklen für die Zulassung eingeführt, einerseits das Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure (WLTP), andererseits die Real Driving Emissions (RDE). Diese Norm und diese Messzyklen gewährleisten, dass die im Labor ermittelten Emissionswerte mit den Werten im realen Fahrbetrieb übereinstimmen. Es ist ja eigentlich ein Trauerspiel, dass man dafür jetzt noch neue Normen einführen muss. Wir sind ja davon ausgegangen, dass diese Übereinstimmung ohnehin der Fall ist. Aber immerhin, man hat das jetzt so bestimmt und eingeführt.
Zusätzlich arbeitet die Schweiz an der Entwicklung von ergänzenden Methoden, um die Überwachung von Emissionen der bestehenden Fahrzeugflotte zu verstärken. Die Messungen der Luftbelastung im Rahmen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe sowie der kantonalen und städtischen Messnetze zeigen, dass die Stickstoffdioxid-Emissionen in den vergangenen Jahren immerhin kontinuierlich zurückgegangen sind; so viel darf man auch sagen. In den städtischen Gebieten, wo die Mehrheit der Bevölkerung wohnt, liegt die Luftbelastung nahe an den vorgeschriebenen Jahresmittelwerten gemäss Luftreinhalte-Verordnung. Aber an den stark befahrenen innerstädtischen Strassen und auch entlang der Autobahnen werden diese Grenzwerte immer noch überschritten. Das zeigt, dass die Emissionen aller Motorfahrzeuge weiter reduziert werden müssen. Was ich Ihnen sagen kann: Der Bundesrat wird weiterhin darauf hinarbeiten, dass die Gesamtemissionen der verschiedenen Schadstoffquellen dauerhaft gesenkt werden.
Die Ausarbeitung eines Berichtes, der sich auf die Untersuchung der Auswirkungen der Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen beschränkt, scheint uns zu spezifisch zu sein. Ich sehe schon, dass es da natürlich auch Probleme gegeben hat. Doch das war, denke ich, schon auch eine Frage der Messmethode, die jetzt aber entsprechend angepasst werden soll. Das waren die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen die Ablehnung des Postulates beantragt hat.
Sie stellen noch die Frage, ob man untersuchen könnte, welche positiven Auswirkungen es gäbe, wenn man solche Fahrzeuge in den Innenstädten verbieten würde. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Das UVEK hat im Jahr 2010 eine Anhörung zu den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen durchgeführt. Die Vorschläge waren an die Einführung eines Vignettensystems gekoppelt. In den vielen Stellungnahmen, die damals eingingen, sprach man sich mehrheitlich gegen die Einrichtung solcher Umweltzonen aus; insbesondere die Kantone lehnten das mit grosser Mehrheit ab. Sie taten das namentlich, weil sie keine Notwendigkeit für die Einrichtung solcher Zonen sahen. Sie befürchteten einen grossen Verwaltungsaufwand und hatten Zweifel an der Wirksamkeit von Umweltzonen. Man befürchtete auch, dass dadurch Umfahrungsverkehr verursacht würde, sodass es zu einem kontraproduktiven Effekt käme. Damals, im Januar 2011, hat das UVEK dann darauf verzichtet, die Vorlage zur Schaffung von Umweltzonen weiter zu konkretisieren. Ob sich in der Zwischenzeit an dieser Einschätzung der Kantone etwas geändert hat, kann ich Ihnen heute aus dem Stand nicht sagen. Aber es wäre sicherlich interessant, eine solche Frage auch mit den Kantonen wieder einmal zu diskutieren. Ich denke, die Sensibilität in der Bevölkerung und auch in den politischen Behörden hat sich doch auch verändert.
In diesem Sinne glaube ich aber nicht, dass wir jetzt einen Bericht machen müssen, sondern dass wir das Thema auch einmal in einem Gespräch aufnehmen können. Denn zwischen 2010 oder 2011 und 2019 hat sich, glaube ich, Gott sei Dank im Bewusstsein und in der Sensibilität der Bevölkerung für diese Problematik einiges zum Besseren gewendet.