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preparatory:AB 244859

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Die erste Frage, die sich zu diesem Block stellt, ist ja jene nach dem Einbezug der Nutzergruppen bei der Ausscheidung von Jagdbanngebieten bzw. von Wildtierschutzgebieten - wie immer es dann am Schluss heissen wird - und von Zugvogelreservaten.

Die CVP-Fraktion ist gespalten ob der Frage, ob man diesen Einbezug noch explizit ins Gesetz schreiben soll. Das liegt in diesem Fall schlicht und einfach daran, dass diese Frage nichts anderes ist als der Streit um des Kaisers Bart. Jagdbanngebiete und Zugvogelreservate werden von den Kantonen bottom-up beantragt. Der Bund macht dann eine Verordnung und schickt diese in die Vernehmlassung. Wir haben also eine Mitwirkung auf kantonaler und dann auch noch auf Bundesebene. Die Nutzergruppen werden einbezogen und haben die bestehenden rechtsstaatlichen Mittel zur Hand. Es gibt weder einen Grund noch eine Absicht, irgendetwas daran zu ändern.

Vielmehr möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins hier warnend festhalten: Wenn wir hier jetzt dieses Rechtsetzungsverfahren explizit erwähnen, was bedeutet das dann bei ähnlichen Verfahren? Gibt es dann keinen Einbezug der Betroffenen mehr, wenn es im Gesetz nicht explizit erwähnt ist? Das wollen wir ganz sicher nicht so haben. Um das auch noch zu erwähnen: Auch diejenigen, die diesen Einbezug hier wollen, wollen das an anderer Stelle natürlich nicht geändert haben. Sie wünschen diesen Umkehrschluss auch nicht.

Die CVP-Fraktion ist bei Artikel 11 Absatz 5 mehrheitlich der Meinung, dass die Wölfe ausserhalb der Jagdbanngebiete reguliert werden sollen. Das ist aufgrund des Streifgebiets von Wolfsrudeln, das etwa doppelt so gross ist wie das grösste Jagdbanngebiet der Schweiz, problemlos möglich. Wir hören jetzt mitunter, die Wölfe seien aber schlau und würden sich dann in die Jagdbanngebiete zurückziehen. Das wäre ja perfekt. Dann würde nämlich die Argumentation der Linken nicht mehr aufgehen, die sagen, man könne diese Wölfe gar nicht regulieren. Das wäre ja der Beweis dafür, dass man es kann und sie sich in diejenigen Gebiete zurückziehen, wo sie nicht reguliert werden; und siehe da, das sind dann sogar jene Gebiete, die ihnen der Mensch zugedacht hat. Also machen wir es so: Regulieren wir ausserhalb der Jagdbanngebiete.

Bei Artikel 11 Absatz 6 unterstützen wir selbstverständlich den Antrag der Minderheit Vogler. Es ist halt einfach so, dass die vom Bund bestimmten Reservate Aufsichts- und Aufwertungsmassnahmen nach sich ziehen. Wenn der Bund das schon so erlässt, soll er es auch abgelten.

Schliesslich folgt Artikel 12 betreffend die Verhütung von Wildschäden. Die CVP-Fraktion wird bei Artikel 12 den Antrag der Kommissionsmehrheit einstimmig unterstützen. Wir haben das bei Artikel 5 ja bereits diskutiert. Es handelt sich eigentlich um ein Konzept. Das Beschwerderecht wird ausser Kraft gesetzt in Fällen, in denen eben schnelles Handeln gefragt ist, nur in diesen Fällen. Ich erinnere an die Beispiele, die wir gehört haben: die Wildsau im Gärtnereibetrieb usw. Es geht um Problemtiere und nichts anderes. Ansonsten wollen wir hier nicht schon wieder das Kind mit dem Bade ausschütten. Belassen wir die Rechtswege und die Möglichkeiten, diese auszuschöpfen, damit nicht auch noch zusätzliche Flanken geöffnet werden für ein - ich habe "allfälliges" Referendum aufgeschrieben, Herr Genecand hat es mir weggenommen - "ganz sicheres" Referendum. Es ist klug, sich hier wirklich auf die Problemtiere zu beschränken. Damit schafft die Mehrheit übrigens auch eine Differenz zum Ständerat. Dann kann der Ständerat nochmals dieses ganze Konzept mit dem Beschwerderecht anschauen, und dann finden wir garantiert in der Differenzbereinigung die richtige Lösung.

Bitte unterstützen Sie bei Artikel 12 die Mehrheit. [PAGE 711]

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