Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-05-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-05-08
Wortprotokoll
Es ist ein wichtiges Postulat, ein Postulat, das Sie alle auch einmal betreffen könnte, wenn Sie irgendeinmal 70 oder 75 Jahre alt sind: Dann ist die Frage, ob Sie noch weiter Auto fahren dürfen oder nicht.
Die Zahl der Seniorinnen und Senioren im Strassenverkehr nimmt zu. Autofahrende über 70 Jahre sind aber in der Unfallstatistik eher untervertreten: Senioren fahren seltener alkoholisiert, sie benützen öfter den Gurt, und sie fahren kaum zu schnell. Am meisten Unfälle verursachen sie beim Abbiegen an Kreuzungen, hier handelt es sich dann um komplexe Verkehrssituationen, es braucht ein schnelles Reagieren, man muss unter Umständen noch den Kopf richtig gut drehen können, und ausserdem verursachen Senioren im Quervergleich auch mehr Unfälle beim Parkieren.
Die heutige Situation ist, dass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung die Entscheidung fällen müssen, ob diese Personen mit 70 respektive 75 Jahren weiterhin Auto fahren dürfen oder nicht. Es ist so, und ich kenne das auch aus Gesprächen mit Ärzten: Das ist eine sehr schwierige Entscheidung. Für die betroffenen Menschen ist es unter Umständen eine Katastrophe, wenn sie das Auto nicht mehr benutzen können - da fällt eine Welt zusammen. Das bringt sie auch in logistisch schwierige Ausgangslagen. Der Druck auf die Ärzte und Ärztinnen in solchen Situationen kann also tatsächlich enorm hoch sein.
Wenn Sie das mit dem Postulat jetzt auf eine andere Behörde verlagern, bleibt der Druck auch dort schwierig, daran ändert sich natürlich nichts, auch wenn jetzt ein Fahrlehrer oder sonst jemand eine solche Kontrollfahrt macht.
Ich möchte aber aus einem anderen Grund dafür plädieren, von der verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung nicht abzurücken: Es ist eben eine Tatsache, dass bei älteren Menschen meistens die Fahreignung - also gesundheitliche Probleme - und nicht die Fahrkompetenz zum Problem wird. Es geht nicht darum, dass sie die Verkehrsregeln nicht kennen oder die Übung nicht haben.
Um Einschränkungen bei der Fahreignung zu erkennen, brauchen Sie eine verkehrsmedizinische Untersuchung; wir haben es vorhin gehört: Die Augen müssen getestet werden, auf Grauen Star zum Beispiel, man hat unter Umständen ein eingeschränktes Sichtfeld, unter Umständen ist die Reaktionsfähigkeit nicht mehr genügend vorhanden. Das sind medizinische Fragen und nicht Fragen der Fahrkompetenz, sondern der Fahreignung.
Ich weiss auch, dass es heute beim Entscheid, ob jetzt der Fahrausweis tatsächlich entzogen werden soll, immer wieder auch möglich ist - und das machen die Kantone auch -, zum Beispiel noch eine Kontrollfahrt anzuordnen. Wenn also ein Arzt sagt, dass es sich um einen Grenzfall handle und er nicht abschliessend entscheiden könne, gibt es heute die Möglichkeit - zumindest im Kanton Bern ist dies meines Wissens der Fall -, eine Kontrollfahrt zu machen. Man hat dann eine bestimmte Strecke abzufahren, sodass beobachtet werden kann, ob die Eignung noch besteht, was von medizinischer Seite vielleicht schon infrage gestellt worden ist. [PAGE 727]
Wir brauchen hier, glaube ich, also nicht einen Systemwechsel, sondern eine sinnvolle Ergänzung, wonach jemand, wenn man einen Grenzfall feststellt, die Möglichkeit erhält, im Rahmen einer Kontrollfahrt diese Frage prüfen zu lassen.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass es das heutige System brauche, dass dieses gut und das richtige System sei. Man kann dieses System mit der Frage der Fahrkompetenz ergänzen, was dann ein Gesamtbild ergibt.
Mit diesen Argumenten beantragen wir Ihnen die Ablehnung dieses Postulates.