Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-05-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-05-08
Wortprotokoll
Herr Girod, Sie wissen, dass ich die Haltung des Bundesrates vertrete, und der Bundesrat empfiehlt Ihnen, dieses Postulat abzulehnen. Ich habe keinen Anlass, heute nicht die Haltung des Bundesrates zu vertreten, deshalb werden Sie heute auch von mir irgendeinmal das Wort "Ensi" hören.
Sie möchten mit Ihrem Postulat, dass wir prüfen, ob und wie die heutigen rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, damit der Schutz der Bevölkerung angesichts der immer älter werdenden Kernkraftwerke gewährleistet ist, und wie die Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten durch die Betreiber sichergestellt ist. Wenn Sie schon eine Anpassung der Grundlagen wollen, dann gehen Sie natürlich davon aus, dass das, was Sie möchten, heute nicht so ist, also dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Ich kann Ihnen zum heutigen Zeitpunkt, das muss ich Ihnen jetzt einfach ganz direkt sagen, keine neue Einschätzung abgeben. Ich habe, nach vier Monaten im Amt, keinen Anlass, eine neue Einschätzung vorzulegen. Ich kann nur das sagen - und das wissen Sie ebenso gut wie ich -, was das Parlament und der Bundesrat im Rahmen der Erarbeitung der Energiestrategie, aber auch bei der Revision der Kernenergieverordnung entschieden haben, nämlich, dass man den Schutz der Bevölkerung, gerade aufgrund der immer älter werdenden Kernkraftwerke, prioritär berücksichtigt. Das ist so festgehalten worden.
In der Volksabstimmung im Mai 2017 haben die Stimmberechtigten das revidierte Energiegesetz angenommen, auch mit den Änderungen namentlich beim Kernenergiegesetz. Dadurch wird der Bau von neuen Kernkraftwerken verboten; auch das ist keine Neuigkeit.
Sie haben dann im Rahmen der Diskussion zur Energiestrategie sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat die Verankerung eines Langzeitbetriebskonzepts im Kernenergiegesetz abgelehnt. Ich weiss nicht, ob Sie, die grüne Fraktion, das auch gemacht haben, aber ich sage einfach, was die beiden Räte beschlossen haben. Das Parlament hat damit zum Ausdruck gebracht, dass die geltenden rechtlichen Grundlagen ausreichend sind, um einen langfristig sicheren Betrieb der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Diese Diskussion und dieser Entscheid liegen eben nicht so wahnsinnig lange zurück. So haben Sie entschieden.
Zur Konkretisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen hat der Bundesrat ja dann eine Teilrevision der Kernenergieverordnung verabschiedet, und diese regelt die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis, der von den Betreibern für den Langzeitbetrieb zu erbringen ist.
Dass das Ensi dafür zuständig ist, diese Sicherheit zu überprüfen, stellen Sie auch nicht infrage. Es ist vielmehr die Frage, ob Sie der Meinung sind, man müsse die gesetzlichen Grundlagen noch einmal überprüfen oder man müsse das Ensi überprüfen. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: In meiner bisherigen Zeit als UVEK-Chefin ist das Ensi nicht mit einem Bedürfnis, wie Sie es vorhin formuliert haben, an mich herangetreten. Ich weiss nicht, ob es das noch nicht gemacht hat und da noch etwas kommt. Wenn das Ensi in diesen Fragen mit dem Bedürfnis an mich herantritt, im Rahmen der Aufgaben, die es übernimmt, allfällige Präzisierungen oder [PAGE 724] Konkretisierungen vorzunehmen, dann werde ich dem gegenüber sehr offen sein, weil ich diese Behörde sehr ernst nehme. Sie hat eine enorm wichtige und enorm schwierige Aufgabe. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass das bis jetzt nicht erfolgt ist. Deshalb habe ich jetzt auch keinen Anlass, hier etwas Abweichendes zu sagen.
Zur Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten: Es gilt das Verursacherprinzip; Sie kennen das. Für die Kosten für die Stilllegung sowie, nach einer Ausserbetriebnahme, für die Entsorgung gibt es zwei unabhängige Fonds. Damit sollte die Deckung dieser Kosten vorgesehen sein. Beide Fonds werden durch die Beiträge der Betreiber geäufnet, und die Haftungskaskade, wie sie im Kernenergiegesetz festgelegt ist, betrifft eben auch die Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Falle des Konkurses eines Betreibers. Ob damit für alle Ewigkeit gesichert ist, dass da nicht plötzlich doch die öffentliche Hand zum Handkuss kommt, könnte ich Ihnen jetzt hier nicht sagen. Aber ich kann Ihnen sagen, was heute geltendes Recht ist und wie das auch von beiden Räten im Rahmen des Kernenergiegesetzes so beschlossen worden ist.
Es gibt also im Moment keinen Anlass, diese Grundlagen zu überprüfen. Aber wenn die zuständigen Behörden, die in diesem Bereich auch die Verantwortung tragen, der Meinung sind, es bräuchte eine Konkretisierung, eine Präzisierung in eine Richtung, dann würde ich das sicher sehr ernst nehmen.