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Hofmann Hans · Ständerat · 2002-06-20

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-20

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission will sich in der Frage der Kantonsinitiative dem Nationalrat anschliessen und auf dieses Initiativrecht der Kantone verzichten. Das ist für mich etwas enttäuschend. Ich bin ein Föderalist durch und durch und davon überzeugt, dass wir unsere nationale Identität, unseren über alle Sprach- und Parteigrenzen, über alle sozialen Unterschiede hinweg spürbaren Zusammenhalt vorwiegend unserem gelebten Föderalismus verdanken.

Ich denke, dass es eine vornehme Aufgabe von uns Standesvertreterinnen und Standesvertretern ist, diesen Föderalismus nicht nur zu verteidigen, sondern dort, wo es nötig und sinnvoll ist, auch weiter auszubauen. Dieser Aufgabe kommen wir unter anderem nach, wenn wir die Möglichkeit der Kantonsinitiative in unserer Verfassung verankern.

Wenn im Nationalrat festgehalten worden ist, dass das Initiativrecht ein Volksrecht und nicht das Recht der Kantone sei und dass die Kantonsinitiative eine zusätzliche Privilegierung der Kantone bedeuten würde, dann hat der Nationalrat unser Staatswesen nicht richtig verstanden, oder er hat ganz einfach ein Staatsverständnis, das ich nicht teilen kann. Allzu gerne vergessen die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, kaum sind sie im Bundeshaus, die Interessen und Anliegen der Kantone. Dies, obwohl viele von ihnen zuvor in Kantonsparlamenten oder Kantonsregierungen sassen. Sie fühlen sich dann plötzlich als übergeordnete Bundespolitiker, die nirgendwohin gerne Kompetenzen abgeben, schon gar nicht an die Kantone.

Man hat das Gefühl, die eigene Position würde dadurch abgewertet. Man vergisst dabei, dass der Bund für sich alleine nichts ist, sondern dass erst die Kantone den Bund ausmachen, dass unsere Einheit in der Vielfalt begründet ist. Dieses Verständnis wachzuhalten ist Aufgabe von uns Ständerätinnen und Ständeräten. Mit dem Festhalten an der verfassungsmässigen Möglichkeit der Kantonsinitiative kommen wir dieser Aufgabe nach.

Wenn 2,2 Prozent der Stimmberechtigten eine Volksinitiative ergreifen können, kann man sicher nicht von einer Privilegierung sprechen, wenn acht Kantone, also rund ein Drittel aller Kantone, gemeinsam das gleiche Recht bekommen. Mit der Einführung der Kantonsinitiative würde den Kantonen ein impulsgebendes Instrument zur Verbesserung der bundesstaatlichen Kooperation zur Verfügung stehen. Eine Kantonsinitiative kann ja nicht von den Kantonsregierungen alleine eingereicht werden, das Initiativrecht muss von den kantonalen Parlamenten oder vom Volk ausgeübt werden und besitzt demzufolge eine ebenso solide demokratische Abstützung wie die Volksinitiative.

Die Kantonsinitiative würde im Bereich der direktdemokratischen Rechte die Symmetrie von Volk und Ständen eindeutig verstärken. Dies entspricht auch dem Sinn des 4. Titels der Bundesverfassung, der explizit Volk und Stände umfasst. Schon in der Präambel unserer Bundesverfassung ist gleich zu Beginn festgehalten, dass sich "das Schweizervolk und die Kantone .... folgende Verfassung" geben. Wir sollten nicht nur die direktdemokratischen Volksrechte, sondern wir müssen auch die für die Zukunft unserer Eidgenossenschaft unabdingbaren föderalistischen Werte hochhalten.

Im Namen des eidgenössischen Standes Zürich bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und damit an unserem ersten Beschluss auf Einführung der Kantonsinitiative festzuhalten.