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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2019-05-09

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-05-09

Wortprotokoll

Ich möchte auch gern noch zu den Einzel- und Minderheitsanträgen in Block 1 für die grünliberale Fraktion Stellung nehmen. Der Entwurf enthält gute Elemente. Er beinhaltet ein Widerrufsrecht. Dieses war eine der zentralen Forderungen und ist im Grundsatz nicht bestritten. Versicherer, welche bereits heute freiwillig ein Widerrufsrecht gewähren, erhalten deutlich weniger Beschwerden. Es ist moderat ausgestaltet, was in der Rechtslehre auch kritisiert wird, da es nur 14 Tage dauert und die Frist ohne Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt.

Damit auch Vertragsänderungen einem Widerrufsrecht unterliegen, bedarf es der Ergänzung durch den Antrag der Minderheit Müller Leo. Wir unterstützen diese Minderheit. Das entspricht auch der Vorlage aus dem Jahr 2011 und steht nicht im Widerspruch zum damaligen Rückweisungsantrag. Die Abschwächung, zu welcher auch ein Minderheitsantrag vorliegt, lehnen wir selbstverständlich ab.

Noch einmal zu Artikel 35 und den einseitigen Vertragsanpassungen: Der Bundesrat schlägt vor, dass Versicherungen die Möglichkeit erhalten, einseitig und ohne Zustimmung durch den Versicherungsnehmer die allgemeinen Vertragsbedingungen und damit den Umfang des Versicherungsschutzes zu ändern. Versicherungsnehmende könnten zwar daraufhin den Vertrag kündigen. Sie haben aber gehört, dass im Bereich der Personenversicherung eine Kündigungsmöglichkeit keine Option ist, da bei fortgeschrittenem Alter ein Wechsel nicht oder kaum mehr möglich ist. Gewerbetreibenden wird dieses Kündigungsrecht sogar versagt. Das ist gegen die Idee jeden Vertrages. Wir unterstützen hier die Minderheiten, welche einseitige Vertragsanpassungen für Privatpersonen und das Gewerbe verbieten. Der Einzelantrag Merlini, Herr Feller, schafft keine Klarheit, indem Sie einfach wieder streichen, was die Minderheiten vorschlagen. Wenn Sie einseitige Vertragsanpassungen verhindern wollen, müssen Sie die Minderheit II oder I unterstützen, gemäss welcher man anordnet, dass Vertragsanpassungen nichtig sind. Andernfalls schafft man grösste Verunsicherung.

Es kann nicht sein, dass wir im Nachhinein die Spielregeln ändern. Das ist auch nicht im Sinne eines guten Vertrauensverhältnisses zwischen Versicherten und Versicherern. Es ist ja kaum Realität und schlicht nicht bewältigbar, dass alle Versicherungsnehmer das Kleingedruckte lesen und die Konsequenzen bis ins letzte Detail verstehen. Es kann nicht sein, dass ich zuerst einen externen Spezialisten konsultieren muss, bevor ich einen Vertrag abschliesse, weil im Kleingedruckten steht, dass der Vertrag dann eben doch nicht gilt oder die Versicherung ihn abändern kann. Eine Versicherung braucht ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Vertragsparteien; solche Klauseln sind dem nicht förderlich.

Wir unterstützen auch die Minderheit Birrer-Heimo bei den Prämienanpassungen sowie die Korrekturen der Minderheit Rytz Regula in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe l und in Artikel 35d, und zwar aus Überzeugung: Es darf nicht sein, dass man die Leistungen bei hängigen Versicherungsfällen einstellen kann.

Das waren meine Ausführungen zu den Anträgen und zum Stimmverhalten der grünliberalen Fraktion.