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AB 245040

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-05-09

Wortprotokoll

Ich komme zu den Anträgen in Block 3 und beginne mit Artikel 45 Absatz 1: Hier haben wir den Minderheitsantrag Birrer-Heimo. Frau Birrer-Heimo nimmt die ursprüngliche Fassung der Vernehmlassung wieder auf, die dann in der definitiven Botschaft geändert wurde. Wir können mit diesem Antrag grundsätzlich leben. Er ist wieder eine Gewichtsverschiebung zugunsten der Versicherten. Aufgrund der bisherigen Diskussionen denke ich, dass es auf der Linie dieses Gesetzes liegt, wenn Sie dem Minderheitsantrag Birrer-Heimo folgen. Wie gesagt, entspricht er der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage. So gesehen können wir mit dem Minderheitsantrag von Frau Birrer-Heimo leben, weil sich damit auch eine gewisse Kohärenz in diesem Gesetz ergibt.

Ich komme damit zu Artikel 46 Absätze 1 und 3 mit dem Minderheitsantrag Rytz Regula, wo es um die Verlängerung der Fristen geht: Es ist zu beachten, dass wir hier bei der kollektiven Krankentaggeldversicherung sind. Eine weitere Verlängerung kann hier schon problematisch sein, weil es dann kaum mehr zuverlässig zu beurteilen ist, was nach so vielen Jahren tatsächlich passiert ist. Wir würden Ihnen vorschlagen, dass Sie dem Entwurf des Bundesrates und damit der Mehrheit folgen. Wenn wir diese Frist weiter ausdehnen, schaffen wir auch Probleme: Wenn man dann noch genau feststellen muss, was wirklich passiert ist und welches die Folgen sind, dürfte das nicht unbedingt zur Klarheit beitragen, sondern eher Verwirrung stiften. Hier bitte ich Sie, bei der Mehrheit und beim Bundesrat zu bleiben.

Ich komme zu Artikel 59 Absätze 1 und 2, zum Thema Haftpflichtversicherungen: Hier haben wir den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer. Frau Leutenegger Oberholzer möchte mit ihrem Minderheitsantrag die Haftpflichtversicherung auf alle Angestellten einer Unternehmung ausdehnen, also nicht nur auf die leitenden. Aus unserer Sicht schützt das den Unternehmer, insbesondere die KMU, indem auch die Angestellten in diesen Haftpflichtbereich eingeschlossen sind. Wir empfehlen Ihnen, dem Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu folgen. Er ist eine Stärkung insbesondere der KMU, indem die Haftpflichtversicherung auch für sämtliche Angestellten zuständig ist. Ich glaube, das macht durchaus Sinn, gerade, wenn wir an kleinere und mittlere Unternehmungen denken. Also stimmen Sie dem [PAGE 768] Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu Artikel 59 Absätze 1 und 2 zu.

Wir haben noch den Minderheitsantrag Birrer-Heimo zu Artikel 59 Absatz 3 vorliegen: Hier geht es wieder um die Einreden gegenüber Geschädigten in der Haftpflichtversicherung. Ich denke, dass auch dieser Antrag - insbesondere wieder im Interesse der versicherten KMU - Sinn macht, weil hier die Einsprachemöglichkeit gestärkt wird. Ich denke auch nicht, dass es unbedingt zulasten der Versicherungen geht. Wir stärken hier einfach die Position der Versicherten und der Unternehmer, der KMU. Ich bitte Sie hier ebenfalls, der Minderheit Birrer-Heimo zu folgen. Das ist die Position zu Artikel 59 Absatz 3.

Dann haben wir den Einzelantrag Müller Leo zu Artikel 60 Absatz 1bis: Hier geht es um die Frage des Forderungsrechts - ebenfalls in der Haftpflichtversicherung. Herr Müller möchte ein generelles direktes Forderungsrecht der Geschädigten gegenüber der Versicherung. Im Unterschied dazu schlägt Ihnen der Bundesrat in der Vorlage ein Forderungsrecht in spezifischen Fällen vor, also kein generelles, sondern ein auf spezifische Fälle beschränktes, im Wesentlichen für den Fall, dass der Versicherte nicht mehr greifbar oder zahlungsunfähig ist. Herr Müller geht hier weiter als der Bundesrat und löst das Problem generell. Das ist eine Güterabwägung. Ich denke nicht, dass es in der Praxis Wesentliches verändert, aber es schafft vielleicht eine Klarheit. Das ist diese Güterabwägung, die ich Ihnen schon mehrmals dargelegt habe. Der Einzelantrag Müller Leo stärkt im Grunde genommen die Versicherten. Wiederum im Sinne der bisherigen Beratungen liegt das wahrscheinlich auf der Linie, die Sie mit dieser Beratung eingeschlagen haben. Das zum Einzelantrag Müller Leo zu Artikel 60 Absatz 1bis.

Wir kommen damit zu Artikel 76 Absatz 3. Hier geht es um den Minderheitsantrag Pardini. Herr Pardini möchte hier im VVG eine Lücke schliessen, die tatsächlich besteht. Wir sind der Meinung, dass diese Lücke geschlossen werden soll, wir unterstützen den Minderheitsantrag Pardini. Das steht auch im Zusammenhang mit Artikel 84 Absatz 4 VVG, wenn dort ein Begünstigter wegfällt. Herr Pardini hat das mit seiner Geschichte des ermordeten Ehemanns entsprechend ausgeführt. Die Geschichte passt zu diesem Artikel, und Herr Pardini hat es verstanden, diese Lücke aufzuzeigen.

Ich denke, es liegt im Sinne der Versicherten, wenn diese Lücke geschlossen ist bzw. Klarheit zur Frage geschaffen wird, wer dann allenfalls berechtigt ist. Diese Lücke haben wir nicht beachtet, und ich denke, sie kann mit dem Antrag der Minderheit Pardini geschlossen werden. Ich bitte Sie also, diesem Antrag zuzustimmen.

Dann kommen wir zu Artikel 98, den Übergangsbestimmungen. Hier haben wir einen Antrag der Minderheit Jans. Herr Jans hat festgestellt, dass hier in dieser Aufzählung ein Gesetzesartikel fehlt. Das ist richtig. Dem Minderheitsantrag Jans kann so zugestimmt werden. Das ist ein Versehen, das in der Arbeitsphase im Übergang von der Vernehmlassung zum Gesetz entstanden ist.

Ich mache Sie aber darauf aufmerksam - auch das wurde hier erwähnt -: In diesem Artikel gibt es auch nach diesen Beratungen noch die eine oder andere Anpassung, weil Sie jetzt einige Dinge beschlossen haben, die dann ebenfalls in diese Aufzählung gehören. Wenn Sie dem Minderheitsantrag Jans zustimmen, nehmen Sie das auf, was Herr Jans bemerkt hat. Aber dieser Artikel wird dann auch in der letzten Beratung noch Änderungen erfahren, damit alle Artikel dort aufgeführt sind, die entsprechend geändert werden.

Dann kommen wir zu Artikel 100. Dazu liegt ein Minderheitsantrag Marra vor. Es geht um die Frage des Übertrittsrechts von der kollektiven Krankentaggeldversicherung in die Einzeltaggeldversicherung. Es ist wieder eine Ermessensfrage, auf welche Seite Sie sich schlagen. Aus unserer Sicht sind beide Varianten denkbar. Das Thema wurde damals im Rückweisungsantrag, den wir ja schon mehrmals erwähnt haben, nicht behandelt und wurde damit auch weder in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt noch in der Botschaft erläutert; Sie finden es dort nicht. Sie haben hier also über einen in diesem Sinne zusätzlichen Antrag zu entscheiden. Ich denke, man kann mit beiden Varianten leben.

Den letzten Minderheitsantrag finden wir bei Artikel 104, bei der Übergangsbestimmung. Den Antrag der Minderheit Amaudruz bitten wir Sie abzulehnen. Der Antrag ist jetzt auch insofern nicht mehr stichhaltig, als er sich auf Bestimmungen bezieht, die Sie ja geändert haben. Die Vorlage des Bundesrates und auch jene Vorlage, die Ihre Kommissionsmehrheit angenommen hat, entspricht dem, was Sie bisher beraten haben. Das, denke ich, ergibt sich aus der bisherigen Diskussion, und damit ist der Antrag Amaudruz abzulehnen.

Wenn ich mir noch eine Bemerkung erlauben darf: Ich glaube, Herr Flach hat das aufgegriffen und hat bemerkt, dass wir hier nicht in die Tiefe gehen. Das ist tatsächlich eine Frage, die Sie sich vielleicht in Ihren Räten einmal überlegen sollten. Wenn so komplexe Geschäfte in relativ kurzer Zeit in Blöcken behandelt werden, ist es fast nicht möglich, in die Tiefe zu gehen. Geschäfte von einer gewissen Tragweite könnten dann auch im Rat vielleicht etwas mehr Zeit beanspruchen, damit man sich vertiefter damit auseinandersetzen kann. Das war meine Schlussbemerkung.

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