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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-09-16

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Wir diskutieren heute zum wiederholten Mal über das Beschwerderecht im Einbürgerungsverfahren. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, dass wir im letzten Frühling über eine identische Vorlage abgestimmt und sie mit 96 zu 53 Stimmen gutgeheissen haben. Der Ständerat hat inzwischen beschlossen, dass er auf die Materie ebenfalls eintritt, aber er hat gesagt, er wolle es erst im Rahmen der Vorlage 5 tun, die wir heute beraten. Er hat das Geschäft deshalb inhaltlich noch nicht beraten.

Sie wissen, worum es beim Beschwerderecht im Einbürgerungsverfahren geht: Abgelehnte Kandidatinnen und Kandidaten sollen, gestützt auf das Willkür- und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung, eine Beschwerde einreichen können, wenn sie überzeugt sind, dass ihr Einbürgerungsgesuch aus sachfremden Gründen abgelehnt wurde. Ich kann Ihnen sagen: Es ist sehr schwierig, eine Verletzung des Willkür- und des Diskriminierungsverbotes [PAGE 1175] nachzuweisen, sodass die Beschwerde vom Bundesgericht gutgeheissen werden kann. Solche Beschwerden sind schwer zu begründen und werden nur in seltenen Fällen auch gutgeheissen.

Sie wissen auch, dass mit dem Beschwerderecht nicht etwa der Entscheid über die Einbürgerung an ein Gericht delegiert werden soll, sondern das Gericht hebt einen willkürlichen oder diskriminierenden Entscheid lediglich auf und weist ihn zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurück. Herr Fischer hat einmal mehr ausgeführt, dass dies zu einem endlosen Hin und Her zwischen der politischen und der gerichtlichen Behörde führen würde, weil die Gemeinde doch auf ihrem Entscheid beharren würde, und dass damit der direktdemokratische Gang der Dinge, wie sich Herr Fischer ausdrückte, behindert würde.

Ich kann dazu bloss sagen: Sie irren sich. Ein Streit zwischen politischen und gerichtlichen Instanzen endet eigentlich nie im Waffenklirren der Erstarrung, er leitet immer einen kürzeren oder längeren Prozess ein, der dann auch zu einem Ergebnis führt. Das wohl berühmteste Beispiel in diesem Land ist das Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden. Sehen Sie, da haben die Appenzeller Männer auch gedacht: Das wäre ja noch schöner, wenn nicht mehr das Volk, d. h. die Männer, darüber bestimmen könnte, wem sie, also die Männer, das Stimmrecht geben wollen und wem nicht.

Aber eben, damals stand halt schon in der Verfassung, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes diskriminiert werden darf, und das Bundesgericht bedeutete dem Appenzeller Souverän, dass auch er sich an die Verfassung zu halten habe. Ich frage Sie heute, also bald zwanzig Jahre nach diesem legendären Entscheid, ob Sie den Eindruck haben, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden an Souveränität oder an Eigenständigkeit eingebüsst hat. Es gibt die Landsgemeinde immer noch, und die Frauen haben dem Ansehen des Kantons in keiner Weise geschadet, im Gegenteil.

Sie sehen, dass die Verfassung und die Gerichte sehr positive Prozesse auslösen können, und das Volk ist keineswegs unbelehrbar. Ich erinnere auch nochmals daran, dass alle Parteien in diesem Saal - mit Ausnahme der notorischen Neinsager - das Anliegen in der Vernehmlassung befürwortet haben. Zwanzig Kantone sagten ausdrücklich Ja zu einem Beschwerderecht. Von den grossen Verbänden und Organisationen, Herr Engelberger, gehörten unter anderen der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband, aber auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zu den Befürwortern. Sie dürfen alle guten Gewissens und leichten Herzens Ja zum Beschwerderecht sagen, niemand wird es Ihnen übel nehmen: Alle massgeblichen Kreise sind dafür. Das Einzige, was Sie in Kauf nehmen, ist eine Meinungsdifferenz mit der SVP und das Risiko, dass Sie Ihre Meinung im Abstimmungskampf verteidigen müssen. Das kann Sie doch nicht davon abhalten, das Richtige zu tun und für die Verfassungsmässigkeit und die Einhaltung der Grundrechte im Einbürgerungsverfahren zu stimmen, oder?

Bitte folgen Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Sie haben der Einführung des Beschwerderechtes schon zwei Mal zugestimmt. Ich bitte Sie, Ihr Gedächtnis zu reaktivieren und noch einmal das Gleiche zu tun wie im Frühling. Vergessen Sie nicht, dass unser Land sehr arm dran wäre, wenn wir unsere langjährigen ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nicht in das Schweizer Bürgerrecht aufnähmen. In der Schweiz ist nämlich jeder dritte Bewohner aus dem Ausland eingewandert oder ein direkter Nachkomme von Immigranten. Also auch in Ihrer Fraktion, Herr Mörgeli und Herr Fehr Hans, aber auch in Ihrer, Herr Fischer und Herr Bührer, hat es eine ganze Reihe von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, wenn ich so sagen darf.

Ich bitte Sie, dieser Tatsache zu gedenken.

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