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Brand Heinz · Nationalrat · 2019-06-03

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-03

Wortprotokoll

Gegenstand des vorliegenden Geschäftes sind eigentlich zwei Themen. Zum einen ist es ein Bundesbeschluss, welcher die Rechtsübernahme der Schengen-Bestimmungen in das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) vorsieht, zum andern eine materielle Gesetzesanpassung, eine Teilrevision des AIG. Wir behandeln dieses Geschäft als Zweitrat. Der Ständerat hat es bereits behandelt. Er ist darauf eingetreten. Es hat keine grosse Diskussion gegeben. Grund für diese Vorlage ist die Einführung des Entry-Exit-Systems (EES) im Schengen-Raum. Die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat muss nun diese Bestimmungen übernehmen.

Es geht im Wesentlichen darum, neue Einreisebestimmungen für Drittstaatenangehörige einzuführen, wie wir sie bereits heute für die Vereinigten Staaten von Amerika kennen. Die EU bzw. der Schengen-Raum will nun ein vergleichbares System einführen. Mit diesem neuen EES sollen die Einreise- und Aufenthaltsdaten, allenfalls auch die Ablehnungsgründe von Einreisewilligen aus Drittstaaten erfasst und für einige Zeit gespeichert werden. Mit diesen Daten soll sodann der Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen während des bewilligungsfreien Aufenthalts kontrolliert werden, d. h., ob die 90 Tage innerhalb der erlaubten 180 Tage nicht überschritten werden. Es ist also mit anderen Worten eine proaktive Kontrolle, die hier durchgeführt wird.

Der Bundesrat hat von der Möglichkeit, für Vielreisende bzw. für Vieleinreisende eine Sonderlösung zu treffen, keinen Gebrauch gemacht. Das neue EES bietet den Schweizer Behörden, sprich den Grenzwachtbehörden, den Visabehörden, aber auch den Strafverfolgungsbehörden, neue Kontrollmöglichkeiten. Die Kontrollen erfolgen einerseits über eine weitgehende Automatisierung sowie über einen starken Abgleich dieser Daten, andererseits eben auch über eine nachträgliche Kontrolle des Aufenthaltes im schweizerischen Staatsgebiet.

Die Vorlage war in der Kommission weitgehend unbestritten. Es haben vor allem die Datenschutzbestimmungen viel zu reden gegeben; insbesondere die Datensammlung auf Vorrat war stark umstritten. Deshalb finden Sie in der Vorlage auch verschiedene Datenschutzbestimmungen, namentlich Bestimmungen über die Erhebung der Daten, über die Aufbewahrung der Daten. Die Reisedaten werden während drei bzw. fünf Jahren aufbewahrt. Für Personen, die ihre Aufenthaltszeit überschritten haben, werden sie fünf Jahre aufbewahrt. Die Kosten dieses Projektes werden aufgeteilt, einerseits auf die Kantone, andererseits auf den Bund. Der Bund bzw. das Staatssekretariat für Migration hat als Erstinvestitionen Kosten von 11,9 Millionen Franken zu tragen; die jährlichen Betriebskosten betragen 2,1 Millionen. Auch die Eidgenössische Zollverwaltung hat Kosten zu tragen; diese sind im Reorganisationsprojekt der Zollverwaltung enthalten.

Die Kommission ist mit 17 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.

In der Detailberatung hat vor allem eine Bestimmung noch etwas zu reden gegeben, sie betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden auf die Daten Zugriff haben sollen. Der diesbezügliche Änderungsantrag Marti Samira wurde indessen abgelehnt.

In der Gesamtabstimmung ist der Bundesbeschluss mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden, und die Revision von Artikel 5 Absatz 3 AIG ist mit 20 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen worden.