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Stöckli Hans · Ständerat · 2019-06-03

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Dies ist eine der zentralen Vorlagen, welche zumindest in unserem Rat noch in dieser Session verabschiedet werden sollten.

Die Kommission hat am 14. April 2019 einstimmig Eintreten beschlossen. Wir haben daraufhin verschiedene Parteien, Interessenverbände und Interessierte angehört. Dabei sind wir zum Schluss gekommen, dass wir Ihnen grundsätzlich empfehlen können, der Vorlage zuzustimmen, wobei die entsprechenden Detailbestimmungen noch in einer Diskussion zu bereinigen sind.

Sie wissen, dass wir uns seit Jahren mit der Frage der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten beschäftigen. Die Schweiz weist unter den OECD-Staaten eine der höchsten Dichten von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten auf. Ein Ende der Zunahme ist nicht absehbar. Gleichzeitig haben die Kosten für die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vor über zwanzig Jahren ständig zugenommen, was massgeblich zum Anstieg der von den Versicherten bezahlten Prämien beigetragen hat. Diese Entwicklung hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Budgets der Privathaushalte und natürlich die Finanzen des Bundes und der Kantone.

Angesichts dieser Problematik hat das Parlament bereits im Jahr 2000 erstmals eine Bedürfnisklausel eingeführt, mit der die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in eigener Praxis beschränkt werden sollte. Diese Bestimmung ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Sie wurde vorerst auf drei Jahre beschränkt und dann dreimal verlängert, bis sie im Jahr 2011 auslief. Die Folge davon war, dass zahlreiche Neuniederlassungen von Ärztinnen und Ärzten in der Zeitspanne danach erfolgt sind. Das hat dann das Parlament dazu geführt, im Eilverfahren auf den 1. Juli 2013 die Zulassungsbeschränkung in Form eines dringlichen Bundesgesetzes wiedereinzuführen.

In der Zwischenzeit sind die entsprechenden Beschlüsse wieder verlängert worden. Es ist vorgesehen, dass das heutige System bis zum Juni 2021 gelten soll. Im Dezember 2015 hat das Parlament bekanntlich eine Vorlage zur Einführung einer dauernden Zulassungsbeschränkung abgelehnt. So wurde der Bundesrat beauftragt, eine neue Vorlage vorzulegen. Diese liegt nun vor; der Bundesrat hat sie am 9. Mai 2018 verabschiedet.

Der Bundesrat geht von drei Stufen der Intervention aus. Bei der ersten Stufe geht es um die Erhöhung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Leistungen durch eine Erhöhung der Anforderungen an die Leistungserbringer. Das wird vorwiegend durch die Gesetze gemacht, die wir bereits angenommen haben, insbesondere durch das Medizinalberufegesetz und das Gesundheitsberufegesetz.

Als zweite Interventionsstufe, das ist jetzt neu, beantragt der Bundesrat, ein formales Zulassungssystem für die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer einzurichten, mit dem Ziel, dass der Nachweis der für die Qualität der Leistungserbringung notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems erbracht wird. Dieses System ist jetzt Gegenstand der Verhandlung.

Bei der dritten Interventionsebene geht es darum, dass die Kantone die Befugnis erhalten sollen, in bestimmten medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen Höchstzahlen für die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer zu definieren, sodass die entsprechenden Kontrollen ausgeübt werden können.

Diese Vorlage wurde dann in der nationalrätlichen Debatte erheblich verändert. Wir beantragen Ihnen, zwei dieser Veränderungen anzunehmen: auf der einen Seite die Verknüpfung mit dem elektronischen Patientendossier, auf der anderen Seite die Einführung eines Ärzteregisters. Hingegen werden wir Ihnen in der Detailberatung empfehlen, die Verknüpfung mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) nicht vorzunehmen, auch kein Beschwerderecht für die Versicherer einzurichten und den Vertragszwang nicht zu lockern.

Dementsprechend bitte ich Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und in der Detailberatung dann unseren Anträgen, die grundsätzlich, mit wenigen Ausnahmen, alle einstimmig beschlossen wurden, zuzustimmen.