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Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-06-03

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-03

Wortprotokoll

Es scheint, dass dieses Thema eine "never-ending story" ist. Praktisch im Zweijahrestakt debattieren wir darüber, wie viele Ärzte unser Land braucht und wie viele zum System der Abrechnungsberechtigten nach KVG zugelassen werden sollen. Ausgehend davon, dass unser Land die höchste Dichte an praktizierenden Ärztinnen und Ärzten hat und dass jede neue Praxis Kosten von 500[NB]000 [PAGE 248] bis 600[NB]000 Franken verursacht, scheint mir eine dauerhafte Lösung auf Gesetzesstufe unumgänglich zu sein, auch wenn ich zugegebenermassen lieber eine Aufhebung des Kontrahierungszwangs oder mindestens eine Teilliberalisierung gehabt hätte. Dies gilt insbesondere sowohl für die ambulanten Behandlungen, sei es in einer Hausarztpraxis oder Ärztegemeinschaft, als auch für die immer mehr ausgebauten Ambulatorien von Spitälern.

Ein ganz besonderes Augenmerk ist meines Erachtens bei einer künftigen Begrenzungsmöglichkeit auf die wachsende Zahl an Praxen von Spezialärzten zu richten. Denn hier gilt in ganz besonderem Masse: je mehr spezialärztliche Untersuchungen, desto mehr Operationen. Das ist eine klassische Mengenausweitung, gesteuert durch ökonomische Zwänge, die unweigerlich zu immer höheren Kosten führt. Das Kriterium der Notwendigkeit eines operativen Eingriffs tritt gegenüber den verbesserten ökonomischen Zahlen in den Hintergrund. Immerhin zeigt eine Studie der Universität Basel auf, dass 20 bis 30 Prozent der operativen Eingriffe weder zwingend noch notwendig sind. Somit wäre nur schon hier ein massives Einsparpotenzial vorhanden, und die obligatorische Krankenpflegeversicherung könnte ganz massiv entlastet werden.

Die in den letzten Jahren eingetretene Verschiebung gewisser operativer Eingriffe von der stationären zur ambulanten Behandlung geht in die richtige Richtung. Es ist aber angezeigt, dass jetzt nicht ein massiver Ausbau der personellen Ressourcen in den Ambulatorien der Spitäler erfolgt.

Die zu Artikel 55a Absatz 1 von der Kommission beantragte Formulierung der Steuerung durch die Kantone scheint mir noch etwas weich geraten zu sein. Eine einschränkende Verpflichtung, wie sie der Nationalrat vorgesehen hat, findet nicht statt. Die Definition der vorgesehenen Bandbreiten scheint mir heute ebenfalls noch unklar zu sein.

Ob die Kantone ihre Freiheit nutzen und die Anzahl der Ärzte in bestimmten Fachgebieten einschränken werden, ist eher fraglich und ist vom Mut der Verantwortlichen in den Kantonen abhängig. Ein Beschwerderecht für die Treuhänder der Prämienzahler, um einen kantonalen Erlass über die Festlegung und Berechnung dieser bereits erwähnten Bandbreiten und Höchstzahlen anzufechten, besteht nicht. Unsere Kommission beantragt Ihnen jedenfalls, den vom Nationalrat eingefügten Absatz 7 von Artikel 55a wieder zu streichen.

Ich gehe davon aus, dass der Nationalrat diese Position nochmals anschauen wird und wir wahrscheinlich im Herbst nochmals darüber zu entscheiden haben werden. Es handelt sich hier um eine Freiheit der Kantone, die etwas weit geht und nochmals überdacht werden muss. Ein Wegfall von Absatz 7 schwächt mit Sicherheit die Treuhänder der Prämienzahler.

Ganz zentral bei der Zulassung von Ärzten ist für mich jedoch die zwingende Notwendigkeit, dass die Kantone aus ihrem Gärtchendenken hinauskommen und über die Kantonsgrenzen hinweg denken. Der Grenzverlauf eines Kantons ist irrelevant. Es hat ein Denken der regionalen Versorgung Einzug zu halten. Die Kantone müssen unbedingt, dringend und zwingend, in den Grenzregionen eine abgestimmte Versorgung vornehmen. Es macht wirklich keinen Sinn, in einem Grenzort fünf Kilometer von der Kantonsgrenze entfernt fünfzehn orthopädische Chirurgen zu haben und auf der anderen Seite der Kantonsgrenze in drei Kilometer Entfernung wieder fünf Ärzte mit dem gleichen Fachgebiet. Gerade eine derartige Massierung von Spezialärzten eines bestimmten Fachgebietes zeugt von einer Überversorgung - mit den entsprechenden Kostenfolgen.

Die Auswirkungen derartiger Konstellationen sind uns bekannt. Gerade eine Lockerung des Vertragszwangs wäre in diesen Fällen wahrscheinlich eine Lösung, die in die richtige Richtung geht. Einer Koordination bei der Zulassung durch die Kantone muss in Zukunft unbedingt mehr Beachtung geschenkt werden. Gerade hier wäre eine Muss-Formulierung wahrscheinlich angebracht und am zielführendsten.

Die durch uns geschaffene Differenz gibt die Möglichkeit, diese Frage nochmals zu prüfen und auch sehr intensiv in den Gremien zu diskutieren.

Die von unserer Kommission geänderte und verabschiedete Vorlage ist aus meiner Sicht noch nicht das Gelbe vom Ei. Sie hat einige gute Aspekte aufgenommen, andere Bereiche - davon gehe ich aus - werden die SGK unseres Rates und Sie wieder beschäftigen. Ich werde deshalb auf die Vorlage eintreten und dort, wo aus meiner Sicht noch Änderungen nötig sind, allenfalls darauf zurückkommen und darauf aufmerksam machen.