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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-03

Wortprotokoll

Wir sprechen hier über eine Vorlage, die sechs Jahre alt ist. Ich möchte vielleicht noch einmal kurz in Erinnerung rufen, was man mit dieser Vorlage versucht hat: Man hat nämlich versucht, die Situation der Whistleblower zu verbessern. Für den potenziellen Whistleblower sollte eine verlässliche Regelung geschaffen werden, die es ihm erlaubt, vorgängig eben abzuschätzen, ob ein bestimmtes Verhalten zulässig ist oder nicht. Dies könnte sowohl den Interessen der Arbeitnehmer- als auch denjenigen der Arbeitgeberseite dienen.

Wenn man ein solches Ziel erreichen will, muss die Vorlage einen gewissen Detaillierungsgrad aufweisen, damit sie überhaupt von Nutzen ist. Es ist aber wohl dieser Detaillierungsgrad, der teilweise jetzt zum Vorwurf der Komplexität geführt hat. Schliesslich ist immer wieder zu hören, die Vorlage sei auch inhaltlich kompliziert. Dabei ist eigentlich die Grundstruktur einfach. Im Zentrum steht nämlich der Grundsatz, dass Informationen, die das Unternehmen betreffen und die als Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, nicht nach aussen getragen werden dürfen. Das gilt übrigens ausschliesslich für private Unternehmen und nicht für die öffentliche Verwaltung, wo die Situation eine andere ist. Die Öffentlichkeit hat bei einem privaten Unternehmen zwar in der Regel ein Interesse an der Behebung eines Missstandes, vor allem, wenn es sich um Widerhandlungen gegen das Straf- oder Verwaltungsrecht handelt. Ein Recht auf Kenntnis des Missstandes haben aber grundsätzlich nur das Unternehmen selber sowie seine Eigner, nicht aber die Allgemeinheit.

Whistleblowing soll daher primär innerhalb des Unternehmens stattfinden. Das Unternehmen hat ja in der Regel selbst das grösste Interesse daran, einen allfälligen Missstand zu beheben. Gerade deshalb sieht die Vorlage auch vor, wie der Arbeitgeber im Fall einer Meldung vorzugehen hat.

Ich möchte nicht auf das Kaskadensystem eingehen, es wurde Ihnen durch verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner vorgestellt. Wie gesagt, die Grundkonzeption ist relativ einfach. Die Umsetzung in einem Gesetzestext - ich glaube, hier liegt ein Teil des Problems - ist es aber nicht. Der Entwurf von 2013 war zugegebenermassen teilweise recht umständlich formuliert. Die Arbeiten, die wir in Umsetzung des parlamentarischen Auftrages vorgenommen haben, haben dann aber gezeigt, dass der Spielraum für eine Vereinfachung nicht sehr gross war. Es konnten zwar gewisse Vereinfachungen erreicht werden, ohne dass das Grundkonzept infrage gestellt wurde. Ohne Inhaltsverluste war es aber nicht möglich, einen einfachen Gesetzestext vorzulegen.

Ich möchte an dieser Stelle auch namens des Bundesrates nochmals darauf hinweisen, dass der Auftrag des Parlamentes im Jahr 2015 nicht lautete, das Konzept oder den Inhalt der Vorlage zu überdenken oder sogar neu zu gestalten. Der Ständerat hat als Erstrat die Vorlage mit minimalen Anpassungen verabschiedet. In der Differenzbereinigung hat der Kommissionssprecher im Ständerat anlässlich der erneuten Beratung über die Rückweisung, mit dem Auftrag, den Entwurf einfacher und verständlicher zu formulieren, explizit festgehalten: "An der Grundstruktur der Vorlage soll jedoch festgehalten werden ... Das gilt namentlich, was die Kaskade Arbeitnehmer, Behörde, Öffentlichkeit sowie den Anreiz für die Schaffung interner Meldestellen in den Unternehmungen betrifft." (AB 2015 S 783f.) Aber auch im Nationalrat hat sich der Sprecher der Kommission in dem Sinne geäussert, dass die Kaskade nicht infrage gestellt werden solle. Gesagt wurde auch, dass die Rückweisung nicht etwa dazu dienen dürfe, an der Vorlage Änderungen inhaltlicher Art vorzunehmen. Gleichzeitig wurden bereits damals Zweifel laut, ob es gelingen könnte, das Ziel der sprachlichen Vereinfachung umzusetzen.

Ich meine, dass der Bundesrat den Auftrag erfüllt hat, den Sie ihm gegeben haben. Inhaltlich liegt heute eine umsetzbare Vorlage auf dem Tisch, mit welcher das Problem, die bestehende Rechtsunsicherheit, das hat Herr Bregy auch gesagt, so weit wie möglich behoben werden könnte.

Es ist nun an Ihnen zu entscheiden, ob in dieser Sache nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Wenn Sie den Handlungsbedarf bejahen, haben Sie eine Vorlage auf dem Tisch, mit welcher der Auftrag aus Sicht des Bundesrates erfüllt ist - Sie haben diesen Auftrag erteilt. Sie können aber auch der Mehrheit Ihrer Kommission folgen und die Vorlage nach der Detailberatung ablehnen. Der Bundesrat - ich habe es gesagt - hat den Auftrag erfüllt. Sie entscheiden heute, ob Sie an diesem Auftrag festhalten oder ob Sie den Auftrag wieder zurücknehmen. Der Bundesrat wird selbstverständlich beide Ergebnisse akzeptieren, so, wie er das immer tut.

Wenn Sie die Vorlage jetzt ablehnen - das ist, das möchte ich schon auch sagen, angesichts der Mehrheitsverhältnisse aufgrund der Voten der Fraktionen sehr wahrscheinlich -, möchte ich aus Sicht des Bundesrates festhalten, dass[NB]es[NB]keine schnelle neue Lösung geben wird. Die Positionen und die Vorstellungen insbesondere der Sozialpartner gehen weit auseinander. Die einen möchten einen erweiterten Kündigungsschutz, die anderen - also die Wirtschaft und auch die bürgerlichen Parteien - sind sehr skeptisch. Es ist nicht realistisch, dass wir hier schnell einen gemeinsamen Nenner finden würden. Eine bessere Vorlage ist deshalb nicht am Horizont. Ich sage das auch, damit Sie nicht irgendwie der Illusion erliegen, man könne dann einen Vorstoss machen, wenn die Vorlage heute abgelehnt wird, man finde dann sofort eine neue Lösung. Dies dürfte nicht der Fall sein. Ich bitte Sie, dies zu beherzigen, wenn Sie heute entscheiden.