Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-16

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-16

Wortprotokoll

Nach dem Antrag Wasserfallen erheben Behörden für ihren Entscheid Gebühren, welche [PAGE 1173] insgesamt die Verfahrenskosten decken. Es gibt jedoch bereits heute Kantone, welche Gebühren erheben, die geringer sind als die Verfahrenskosten. Deshalb soll die bundesrechtliche Gebührenvorschrift für die Kantone und Gemeinden eine Höchstbestimmung sein. Deshalb ist bei Absatz 1 der Fassung des Bundesrates der Vorzug zu geben.

Bei Absatz 2 geht es auch um eine bundesrechtliche Höchstvorschrift. Sie soll den Kantonen und Gemeinden mit Bezug auf die Gebührenermässigung volle Freiheit geben. Deshalb ist auch bei Absatz 2 die Fassung des Bundesrates vorzuziehen. Dasselbe gilt für Absatz 3. Der Entscheid über Gebühren beim Ehrenbürgerrecht - das wird ja normalerweise die Gebührenfreiheit sein - sollte auch den Kantonen und Gemeinden überlassen werden.

In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Kommission den Vorzug zu geben.