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AB 245289

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, dem neuen Antrag des Bundesrates zuzustimmen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung anzunehmen.

Erlauben Sie mir vorab, meinem und dem grossen Unverständnis der CVP-Fraktion gegenüber dem Antrag der Mehrheit, sämtliche Artikel zu streichen und in der Gesamtabstimmung abzulehnen, Ausdruck zu verleihen. Dies steht vor dem Hintergrund, dass der Nationalrat seinerzeit mit 134 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten ist und diese einzig zwecks einer besseren und verständlicheren Formulierung - unter Beibehaltung notabene der Grundstruktur der Vorlage, namentlich was die Kaskade betrifft - an den Bundesrat zurückgewiesen hat. Nachdem nun der entsprechend überarbeitete Entwurf vorliegt, soll er abgelehnt werden, ohne dass sich die Ausgangslage tatsächlich geändert hätte und obwohl sich die Wirtschaft anlässlich der im April dieses Jahres von der RK-NR durchgeführten Anhörungen klar für die Vorlage ausgesprochen hat und obwohl die Vorlage auf der anderen Seite des politischen Spektrums auf dem Vorstoss eines ehemaligen SP-Kollegen basiert, der Motion Gysin Remo 03.3212, "Gesetzlicher Schutz für Hinweisgeber von Korruption".

Zugegeben, das Thema Whistleblowing ist vielschichtig und das Zusammenfügen der unterschiedlichen Interessen anspruchsvoll. Alleine diese Tatsache darf uns als Gesetzgeber aber nicht davon abhalten, hier einen Interessenausgleich zu finden, denn eine gesetzliche Regelung schafft Rechtssicherheit - Rechtssicherheit sowohl für die Unternehmen, die Organisationen, als auch für die, die allenfalls ein verbrecherisches Vorgehen aufdecken wollen und müssen. Sollte die Vorlage heute abgelehnt werden, ist es nicht so, dass es keine Whistleblower mehr geben wird, und es ist auch nicht so, dass in Unternehmen keine Rechtsverletzungen mehr vorkommen werden. Spätestens beim nächsten medial bekanntgewordenen Whistleblowing-Fall wird der Ruf nach einer Regelung wieder lautwerden. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Wenn heute gesagt wurde, die Vorlage sei zu kompliziert, so hält dieser Einwand einer vertieften Prüfung nicht stand. Wohl ist etwa die Regelung in Artikel 22a des Bundespersonalgesetzes einfacher ausgestaltet, eine solche Regelung würde aber deutlich mehr unbestimmte Rechtsbegriffe beinhalten und wäre gleichzeitig deutlich lückenhafter. Es verbliebe, ähnlich dem heutigen Zustand, ein grosser gerichtlicher Spielraum zulasten der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit. Wenn man ein Kaskadenmodell will, und das haben wir so beschlossen - ausdrücklich beschlossen -, so muss man letztlich auch eine minimale Komplexität akzeptieren, eine Komplexität, die aber in concreto überschaubar ist und den unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt; eine Regelung, notabene, die mit gerade einmal acht neuen bzw. ergänzten Artikeln im Obligationenrecht integriert ist, eine Vorlage also, die überaus schlank daherkommt.

Die Vorlage ist, ich habe es gesagt, austariert. Aus Sicht der Arbeitgeber bringt sie eine klare Verbesserung, indem der Grundsatz des Unternehmensschutzgeheimnisses im Gesetz verankert wird. Es gilt die Priorität der internen Meldung. Die Meldung ist primär da zu machen, wo die Unregelmässigkeiten anfallen und wo sie behoben werden müssen. Das ist auch richtig so.

Damit bin ich beim zweiten gewichtigen Vorteil für die Unternehmen, die ein ausreichendes internes System einrichten. Es ist das die Gewissheit, dass es diesfalls keine Behördenmeldungen gibt. Der Gewinn für die Arbeitnehmer ist die Pflicht der Arbeitgeber, bei Unregelmässigkeiten innert angemessener Frist zu reagieren, den Arbeitnehmer über den Eingang der Meldung und deren Behandlung zu orientieren und diesbezüglich genügende Massnahmen zu ergreifen. Die Vorlage stellt insbesondere klar, dass dem Arbeitnehmer bei Meldungen von Unregelmässigkeiten keine Nachteile entstehen dürfen. [PAGE 809]

Zusammengefasst: Ich ersuche Sie namens der CVP-Fraktion, dem Bundesrat zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.